Wer hat Vorfahrt wenn man den Radweg entgegen der Fahrtrichtung - ob erlaubt oder nicht - nutzt?
Folgende Situation - ein Radweg ist nur auf der rechten Seite einer Vorfahrsstraße - ob er in beide Richungen genutzt werden darf weiß ich noch nicht, das mus sich mir noch mal genau anschauen. Ein Auto will von rechts auf die Vorfahrstraße einfahren und rechts abbiegen. Links ist alles frei, plötzlich rast von rechts ein Radfahrer auf dem Radweg über die Einmündung. Zum Glück ist nichts passiert, aber hat er wirklich Vorfahrt?
5 Antworten
grundsätzlich muss man radfahrern und fußgängern das sichere überqueren der fahrbahn ermöglichen. in dem fall sollte der radfahrer vorfahrt haben. ist das fahren in dieser fahrrichtung nicht erlaubt verhält er sich falsch und der vertrauensgrundsatz ist außer kraft gesetzt, in dem fall musst du als autofahrer den fehler des anderen korrigieren um einen unfall zu vermeiden. egal wie sch eiße der radfahrer sich verhält, wenn was passiert bist du als autofahrer schuld.
wenn ein radweg die fahrbahn quert ist meist eine radfahrerüberfahrt ausgeschildert und mit den schönen quadraten eingezeichnet. denen nähert man sich bremsend und hält an falls sich ein radfahrer nähert.
Der Radfahrer hat immer dann Vorfahrt, wenn er auf der Vorfahrtsstraße fährt. Genau wie ein Auto auch. Ein einbiegendes Auto muß immer warten! Ebenso ein einbiegendes Fahrrad.
Wenn es nur einen Radweg gibt, ist der normalerweise von beiden Seiten befahrbar.
Viel wichtige als die Frage, ob ich Vorfahrt habe, wäre mir als Radfahrer die Überlegung, daß es saugefährlich ist, gegen die Richtung zu fahrung und ich noch schneller einen Freiflug über eine Motorhaube gewinne, als ohnehin schon auf den leidigen "Radwegen".
Als Autofahrer bekommt man in so einer Situation sehr häufig eine Teilschuld; ist der Radweg aber nur in eine Richtung freigegeben, bekommt der falschfahrende Radfahrer auf jeden Fall eine Mitschuld.
das Fahrrad hat immer Vorfahrt auf dem Radweg, aber der Radfahrer kann eine Feldbuße von 20 Euro bekommen wenn er in die falsche Richtung fährt,(wenn beidseitig Radweg sind)
Falls der Radweg nicht für beide Richtungen zugelassen ist. Normalerweise ist er das, wenn nur einer da ist.
Und das mit dem Radweg stimmt nur dann, wenn er an der Vorfahrtsstraße entlang fährt. Hier werden Auto und Räder gleich behandelt.
Ein fahrbahngeleitender Radweg teilt immer die Vorfahrt der Fahrbahn. Der Rad Fahrende hat demnach Vorfahrt vor dem einmündenden Kraftfahrzeug. Auch bei Nutzung des vorfahrtsberechtigten Weges gegen die Fahrtrichtung erlischt seine Vorfahrt nicht.
grundsätzlich muss man radfahrern und fußgängern das sichere überqueren der fahrbahn ermöglichen.
Aber nicht, wenn sie nicht Vorfahrt haben. Das kommt dann auf den Einzelfall an, wie man das halten möchte. Da kann man kulant sein (wie wenn man Linksabbieger durchläßt), aber man muß es nicht.