Wer hat vorfahrt? (Am Berg/ Hang)

7 Antworten

§10 StVO, Ausweichen

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen. Einem entgegenkommenden Schienenfahrzeug ist jedoch, wenn der Abstand zwischen ihm und dem Fahrbahnrand ein Ausweichen nach rechts nicht zulässt, unter Bedachtnahme auf den Gegenverkehr nach links auszuweichen.

(2) Kann nicht oder nicht ausreichend ausgewichen werden, so sind die einander begegnenden Fahrzeuge anzuhalten. In einem solchen Fall muss jenes Fahrzeug zurückgefahren werden, mit dem dies wegen seiner Art und wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.

Ausreichend ist eine Ausweichbewegung, wenn der Begegnende seine Fahrt ohne Gefährdung oder vermeidbare Behinderung fortsetzen kann kann - OGH 21. 10. 1971, ZVR 1972/7.

Auf Bergstrecken, auch solchen, die eine Begegnung wegen der geringen Fahrbahnbreite nicht erlauben, darf der Berganfahrende vom Bergabfahrenden weitestgehende Rücksichtnahme erwarten, doch besteht keine allgemeine Pflicht des Bergabfahrenden, dem Berganfahrenden den Weg freizugeben - OGH 3. 7. 1979, ZVR 1980/124.

ein interessantes Urteil von 1979

(beide Fahrzeuge gleich weit von den Hindernissen entfernt!)

bis jetzt war noch nix richtig. hier die richtige lösung. keiner hat vorfahrt! denn hier liegt überhaupt kein vorfahrtfall vor, da sich beide auto's auf der gleichen straße entgegenkommen. Die fragestellung war somit hon falsch. gehen wir nun mal von deinem fall aus und denken uns den berg weg. haben beide fahrzeuge ein hindernis auf ihrer seite und kommen beide auch gleichzeitig an, muß einer der beiden den anderen durchfahren lassen. dafür gibt es keine regel sondern das fällt unter den punkt partnerschaftliches verhalten. kommen wir nun zum berg. auch hier gibt es keine vorschrift oder ein gesetz, das die reihenfolge regelt, in der gefahren werden darf. auch hier ist wieder partnerschaftliches verhalten gefragt. so lässt derjenige den vor, der mehr probleme beim anfahren hat beim berg hat der, der bergauf fährt mehr probleme und deshalb sollte er vorgelassen werden. daraus allerdings ein recht abzuleiten wäre falsch. zum glück ist in der straßenverkehrsordnung noch nicht alles vorgegeben. hier soll der mündige bürger selbst wohlwollend entscheiden.

Kommt darauf an, auf welcher Seite das Hindernis steht. Der gerade aus fahren kann hat natürlich die Vorfahrt

!! steht doch oben da stehn welche auf beiden seiten da haben die so pfosten hin gemacht damit die leute nich so schnell fahrn !!

Bergfahrt geht vor Talfahrt

wie bitte ?