Wer hat hier Vorfahrt der rote oder der grüne Pkw?

5 Antworten

Erstens:

In 99% der Fälle, in denen die Straßenführung so gestaltet ist, hat der rote Wagen ein "Vorfahrt achten"-Schild, dass er beachten muss - dann darf der grüne Wage zuerst fahren. - Seltsamerweise steht aber an den wenigsten Kreuzungen dieser Art ein Schild, dass Grün sagt, dass er Vorfahrt hat ...

In der Regel wird das so gemacht, weil sonst - z. B. wenn es ein LKW mit Anhänger ist - der Grüne noch halb quer auf der Hauptstraße stehen und diese blockieren würde, wenn warten muss, um den Roten vor zu lassen.

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Zweitens:

Sollte dort aber tatsächlich nirgendwo ein Schild stehen, gilt "rechts vor links" und der Rote hat Vorfahrt.

Allerdings sollte der Rote m. E. dennoch vorsichtig sein und ggf. auf seine Vorfahrt verzichten, und zwar aus zwei Gründen:

  1. Wie gesagt, stehen meistens keine Schilder für Grün da - also kann Grün aus dem Fehlen eines Schildes nichts schließen und daher denken, die Situation wäre "wie üblich" mit "Vorfahret achten" für Rot ausgeschildert und einfach durchfahren.
  2. Wenn Grün ein längeres Fahrzeug ist, steht der noch halb auf der Hauptstraße, s. o. ...

Wenn dort keine Beschilderung vorhanden ist, darf der Rote zuerst fahren.

Das ergibt sich aus zwei Regeln:

  1. § 9 (4) StVO: Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
  2. § 8 (1) StVO: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Es ist also egal, ob man die Stelle noch zum Gesamteinmündungsbereich zugehörig ansieht (dann Nr. 1) oder sie als separate Einmündung ansieht (dann Nr. 2).

Wenn eine Beschilderung vorhanden ist, gilt natürlich die Beschilderung.

Perfekt D.H.

Im Normalfall hat in solchen Situationen (zumindest in Deutschland) das rote Auto ein Vorfahrt-gewähren-Schild vor der Nase stehen. Ergo dürfte Grün zuerst.

Selbst wenn nicht fährt Grün ja an der Stelle schon wieder geradeaus. Der ist bereits auf der Spur, auf die Rot will. So zumindest zumeist an den Fahrbahnmarkierungen erkennbar. Und dann ist es auch wieder klar.

genau das wäre auch meine Vermutung

Gibt es eine neue Vorschrift in der StVO, die besagt, dass man die §§ 8 (1) [rechts-vor-links] und 9 (4) [entgegen kommende Rechtsabbieger durchfahren lassen] nicht beachten muss, wenn man sich nach dem Linksabbiegen bereits auf der Spur befindet?

Der ist bereits auf der Spur, auf die Rot will.

Ja und? Setzt das "rechts vor links" außer Kraft?

So zumindest zumeist an den Fahrbahnmarkierungen erkennbar.

Fahrbahnmarkierungen sind (zumindest was Vorfahrt angeht) ohne entsprechendes Schild vollkommen bedeutungslos.

Ganz klar der Rote.

Solche Ausfahrten gibt es schon recht "häufig", würde ich jetzt mal so behaupten, aber auch mit Vorfahrt-gewähren-Schild ist das Szenario möglich. Mit so einem Schild dürfte dann der Grüne zuerst fahren.

Eigentlich Rot, denn Rechts vor Links.

Normal ist das aber durch Schilder geregelt.