Wer hat Erfahrung gemacht mit Eingliederungszuschuß der Rentenversicherung (DRV)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Eingliederungszuschuss ist eigentlich ein "BONBON"für den Arbeitgeber,denn der kriegt ja Geld dafür,wenn er Deinen Freund beschäftigen würde.

Was die psych.Erkrankung angeht,auf KEINEN FALL auf der Arbeit was berichten. Man kann Nachteile dadurch erfahren und-es geht den Chef nicht wirklich was an.

Krank ist krank. Weswegen-irrelevant. Im schlimmstenfall Kündigungsklage vor dem Arbeitsgericht....viel Ärger,wenig Ergebnis...

§217 SGB III oder §16e SGB II: der erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) das 18. Lebensjahr vollendet hat, langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches ist und in seinen Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist. Dies bedeutet, das der eHb trotz seiner Vermittungshemmnisse (Sucht, Verschuldung, fehlende Sprachkenntnisse, Analphabetismus, fehler schul- oder Ausbildungszuschuss, psychosoziale Verfassung, Alter, Behinderung etc.) eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen soll. Der EGZ ist mit bis zu 75% möglich.

Danke, das ist mir bewusst. Macht es Sinn die Bescheinigung bei der Bewerbung mit einzureichen? Eigendlich sollte man sich von anderen Bewerbern abheben. Mit der Bescheinigung gibt er ja zu, daß er eine Minderleistung im Vergleich zu anderen Bewerbern hat, oder?

@Reitermaus

Ich würde beim Gespräch nachfragen, ob der ARbeitgeber an einem EGZ interessiert ist (das sind die meisten AG. Direkt bei den Bewerbungsunterlagen mit einreichen?..Das ist seine eigene Entscheidung..Da sollte er Rücksprache nochmals mit der RV halten.

Mein Schwager hat damit Erfahrung. Er ist seit einem Unfall mit 18 Jahren auf einem Auge so gut wie blind, auf dem anderen ist auch nur wenig mehr Sehstärke. Heißt, kein Führerschein usw. usw. Hatte aber nie Probleme, nen Job zu bekommen...

vielleicht schrecken aber mehrere wegen der psychischen Erkrankung deines Freundes zurück...die kann man vielleicht nicht so "einschätzen" wie eine körperliche Einschränkung/Behinderung...