Wer hat die älteren Rechte bei der Privat Haftpflichtversicherung?
Wir sind nun frisch verheiratet und wollen eine Privat Haftpflichtversicherung kündigen, da wir ja nun eine Sonderkündigung bei Doppelversicherung machen können. Mein Mann ist seit 2007 selbst Haftpflichtversichert, hatte aber Anfang 2014 bei einer anderem Versicherung einen Neuvertrag abgeschlossen. Meine erste Haftpflicht besteht seit 2012. wonach richten sich denn jetzt die älteren Rechte?
3 Antworten
Hallo Klandrea89, gute Frage :-)
Der Vertrag, der länger besteht, hat die älteren Rechte. Die Klärung der Doppelversicherung übernehmen aber in der Regel die Versicherungsunternehmen untereinander.
Am besten gibst du deiner Gesellschaft die Daten der Versicherung deines Mannes bekannt mit der Bitte um Prüfung einer Doppelversicherung.
Deine Versicherungsgesellschaft wird sich dann mit der deines Mannes in Verbindung setzen.
LG, Jascha vom DEVK-Team
Branchenintern ist das so geregelt, dass der jüngere Vertrag aufgehoben wird. Darauf haben die Versicherungsnehmer keinen Einfluss. Sie können sonst nur zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen und sich neu versichern.
Es geht darum, welcher Vertrag länger besteht. Und das ist in eurem Fall dein Vertrag, da dieser bereits seit 2012 läuft.
Hier steht auch was darüber:
http://www.versicherungen724.de/privathaftpflichtversicherung/kuendigung.php
(Stichwort: Doppelversicherung)