Wer hat das Recht am Quellcode?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt also einen mündlichen Vertrag zwischen Firma und Entwickler:

Mein Bruder hat ein Angebot gemacht und das Angebot wurde von uns in Auftrag gegeben. Das Angebot lautete: "Berechnungsprogramm Grundversion" und dann "Umsetzung/Integration der Norm".

Nun stellt sich die Frage, ob A) ein Werkvertrag vorliegt oder B) ein Dienstvertrag. Werkvertrag heißt: "Liefere uns ein fertiges Werk ab!" Dienstvertrag heißt: "Arbeite für uns als Freischaffender an diesem Projekt!"

Für Fall B) gilt:

UrhG § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen

"(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden."

Für Fall A) gilt: UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.

Hier lese man insbesondere Absatz 5! In der Regel sollte also ein "ausschließliches Nutzungsrecht" für die Firma vereinbart worden sein - was anderes wäre auch äußerst lustig, bei einer Auftrags-Software für eine Firma ;-)

Falls ja, darf die Firma das Werk exklusiv vertreiben - und in der Regel auch verändern.

Gruß aus Berlin, Gerd

Also noch kurz zur Ergänzung: Es gibt keinen Vertrag. Mein Bruder hat ein Angebot gemacht und das Angebot wurde von uns in Auftrag gegeben. Das Angebot lautete: "Berechnungsprogramm Grundversion" und dann "Umsetzung/Integration der Norm".

Es gibt keinen Vertrag.

Auch mündliche Verträge sind Verträge. Wenn die Firma das Angebot in Auftrag gegeben hat und Dein Bruder darauf hin tätig wurde ist das wohl als Vertragsabschluss zu werten. Wurde Dein Bruder jedoch nicht dafür bezahlt könnte er auch seinerseits auf Vertragserfüllung bestehen.

Mein Bruder (freier Softwareentwickler) hat für die Firma in der ich angestellt bin ein Programm geschrieben, welches auf einem anderen Programm basiert. Wer zu diesem anderen Programm die Rechte besitzt, weiß ich nicht.

Eigentlich ist es ja schon relevant, wer an dem anderen Programm die Rechte besitzt – zumindest wenn das neue Programm in wesentlichen Teilen darauf basiert.

Ansonsten ist sicherlich Dein Bruder der Urheber des Programms. Aber: Da er das Programm im Auftrag dieser Firma geschrieben hat, wurde auch ein Vertrag abgeschlossen und er wurde dafür in irgend einer Form entlohnt. Dementsprechend hat die Firma auch ein Recht darauf, das zu erhalten, wofür sie Deinen Bruder bezahlt haben: Die Software inklusive den Quellcode, und selbstverständlich hätte diese Firma auch die vollen kommerziellen Verwertungsrechte an dem Programm. Die Firma könnte also auf Vertragserfüllung klagen und Deinen Bruder zur Herausgabe des Programmcodes zwingen, falls er sich weigern sollte.

Wenn es sein Job war, das Programm zu schreiben und er dafür bezahlt wurde, dann hat der Auftraggeber - also die Firma - meines Erachtens auch das Recht auf Herausgabe des Quellcodes.

hat für die Firma in der ich angestellt bin ein Programm geschrieben,

dann wird es sicherlich einen Vertrag gegeben haben. Somit wird die Firma die Rechte an dem Code haben.