Wer hat auch sehr schlechte Erfahrung mit einer Monika Mumm aus Huerh gemacht oder hat noch?
Die hat gegen mich eine Kontopfandung veranlasst im Auftrag Q2,obwohl ich keine simkarte aktiv habe 2016. In hohe von 1157,73€ Habe damals Q2 angerufen und haben gesagt es besteht keine aktive Simkarte auf meinen Namen. Q2 Arbeitet mit einer anderen Inkasso fitma zusammen und habe Abtritt uhrkunde an Frau Mumm gegeben, das wurde mir gestern am Telfon gesagt vonQ2. Ich habe gestern bei der Bundesstattsanwaltschaft per Telefax verdachtanzeige des Betrug Nötigung, Schickkane gestellt. Deswegen Rate ich alle Betroffenen macht Anzeige gegen Dieter Person Mumm bei der Bundesstaatsanwalts Haft Karlsruhe, per Telefax 0721-8191590.
4 Antworten
da ist bereits mehr gelaufen, jede Menge Schriftverkehr - eine Kontopfändung kommt vom Gericht
da hat jemand keine Briefe beachtet - sowas kommt meist per Einschreiben
das kann auch bereits aus 2015 stammen - du hast nicht gezahlt, da kommen jede Menge an Kosten obendrauf
vor einer kontopfändung gab es doch sciher einen mahnbescheid. wurde dem denn widersprochen?
dann hat sie jetzt einen vollstreckbaren titel.
ein mahnbescheid kommt immer vom gericht. dagegen kannst du einfach widerspruch einlegen - beim ausstellenden gericht.
dann muss der gläubiger klagen. legst du keinen widerspruch ein erlässt das gericht einen titel mit dem vollstreckt werden kann. und eben auch das konto gepfändet werden kann
schua mal hier
"
RA Monika Mumm für die Firma coeo Inkasso GmbH20.07.2016
Göttingen: coeo Inkasso fordert 208,99 EuroEin Verbraucher aus Göttingen
legte uns ein Schreiben der Rechtsanwältin Monika Mumm aus Hürth vor.
Darin wird er aufgefordert insgesamt 208,99 Euro aus einer
Forderungsangelegenheit der
Firma coeo Inkasso GmbHzu
zahlen. Erfolgt keine Rückmeldung wird der Erlass eines gerichtlichen
Mahnbescheides für den 26.07.2016 angekündigt. Sie bezieht sich auf ein
angebliches Schreiben vom 21.06.2016, das der Verbraucher jedoch nicht
erhalten hat. Der Verbraucher hat keine offenen Forderungen.
Zahlen sie nicht! Zur Beratung per Telefon, E-Mail oder vor Ort. "
(quelle:http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsichtfalle)
Dir ist schon klar, dass du dich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegst, wenn du solche Anschuldigungen öffentlich machst? Dazu noch mit dem Namen der Person
welche anschuldigungen? er hat geschriben was er bekommen hat und was er gemacht hat
alles gut - bis auf die Namen, das kann ein Bummegerang werden - sogar Strafrechtlich
öffentliche Diffamierung
Er schreibt hier von einem Betrugsversuc und nennt Namen. Er sollte den Sachverhalt aber zunächst einmal abklären. Dass er in 2016 keine aktive Simkarte bei 0² hatte, sagt noch gar nichts aus. Das kann auch in den Jahren davor aufgelaufen sein.
Ebenso glaube ich nicht, dass er von diesem Vorgang völlig überrascht gewesen ist. Denn ohne Einbeziehung eines Gerichts und vorherigem Mahnbescheid kann die Frau gar nichts machen.
Da hat wohl jemand geschlafen und versucht sich da jetzt heraus zu winden.
Den habe ich ihr zuruck geschickt und durch gestrichen, mit den Vermerk, wünsche keine weitere Belasstigung von ihrer Seite.