Wer hat Anspruch auf die ADAC-Pannenhilfe?

7 Antworten

Meine Mutter ist beim ADAC, hat nicht mal ein eigenes Auto und schon oft den ADAC gerufen wenn es Probleme in irgend einem Auto gab. Ich gehe also davon aus das jeder der dort Mitglied ist die Pannenhilfe in Anspruch nehmen kann, egal mit welchem Auto er unterwegs ist.

Das Auto ist nicht ausschlaggebend, sondern die Mitgliedschaft!

Soweit sind die Antworten hier wohl alle richtig, heißt also es ist nur personen, nicht fahrzeuggebunden. Ergänzend möchte ich noch einbringen, dass du – zumindest meines Wissens – nicht mal das Auto selbst fahren musst, sondern einfach nur als Mitfahrer dabei sein musst… Wenn du also etwa bei deinem Nachbarn wohin auch immer mitfährst und ihr liegen bleibt, kannst du deine Mitgliedschaft trotzdem bzgl. Pannenhilfe einbringen…

T3Fahrer

Oder ist die Pannenhilfe nicht fahrzeuggebunden sondern Personengebunden und die jeweilige Person kann die Pannenhilfe für jedes Fahrzeug in Anspruch nehmen, das sie gerade fährt?

so ist es richtig.

In der Regel reicht der ADAC-Ausweis.

jeder der eine Panne hat und dort anruft! Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder müssen bezahlen.

... wo steht das?

Die müssen allen helfen mit Bordmitteln und das steht bei denen auch so in den Spielregeln. Schließlich sind die steuerbefreit!