Wer hat Ahnung vom Erstellen einer Betriebskostenabrechnung einer Mietwohnung?
Hallo zusammen! Mein Papa (82, gesundheitlich schwer angeschlagen) vermietet seit ein paar Jahren eine Mietwohnung in einer weit entfernten Stadt an eine Familie, die als Flüchtlinge kamen. Die günstige Miete zahlt das Amt ("Jobcenter"), der Mietvertrag ist mit der Familie geschlossen.
Da mein Papa gesundheitlich die Betriebskostenabrechnung für 2019 nicht schafft, muss ich das machen und bin absoluter Laie.
Ich habe festgestellt, dass die Familie viel zu geringe Nebenkosten zahlt, da in den vergangenen Jahren die "umlagefähigen Kosten" nie in Rechnung gestellt wurden. Dies habe wohl auch bei der Steuerberaterin meines Vaters in den letzten Jahren für Probleme gesorgt, geändert hat sich aber anscheinend nichts.
Würde ich die umlagefähigen Kosten berechnen, was ich laut Steuerberaterin müsste, hätte ich eine Nachforderung von 600 Euro für 2019.
Ohne diese umlagefähigen Kosten käme die Jahresabrechnung auf +- 0 Euro. So hätte mein Papa das wieder gemacht.
Was soll ich nun tun? Dem Mieter und Amt schreiben, dass das falsch war und die 600 Euro fordern? Es geht ja nicht um die Miete oder eine Mieterhöhung. Sondern nur um diese umlagefähigen Nebenkosten.
Das Geld für die letzten Jahre ist verloren. Klar. Darum geht es gar nicht. Nur um die aktuelle Abrechnung für letztes Jahr. Wie kann ich das Problem lösen?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Bin totaler Laie, der plötzlich in dieser Situation ist.
Lieben Dank für Hilfe!
5 Antworten
Eine Mietwohnung, oder eine Eigentumswohnung?
Bei einer ETW kommt ja die HG-Abrechnung vom Verwalter und bei den umlagefähigen Kosten müssen nur die weiteren hinzugezählt werden, wie die Grundsteuer, die Vorauszahlungen werden berücksichtigt, und für die Zukunft angepasst.
Eigentlich genügt für eine Abrechnung somit ein Stift.
Die BK-Abrechnung 2018 ist erledigt/durch.
Bei meinen Mietern meist nicht; die wissen, Anpassungen nur nach einer ordnungsgemäßen Abrechnung.
Und es werden bitte auch nicht die (Deine) Nebenkosten angepasst, sondern die Vorauszahlungen.
Dankeschön!!!
Danke für den Stern!
Wenn du sicher bist das die zusätzlichen Kosten wirklich berechtigt sind, dann mach sie halt geltend. Du hast ja entsprechende Rechnungen und Einzelbelege um die Sachen zu rechtfertigen.
Ein Vermieter kann Nebenkosten nur binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Mieter geltend machen. Danach nur noch wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu verschulden hat. Das er vergessen hat Kosten umzulegen hat er aber selbst zu verschulden.
Ist bekannt und hat der FS schon von selbst festgestellt. Was hat das mit der Sachlage zu tun?
Es geht ja auch nur um den letzten Abrechnungszeitraum Jan bis Dez 2019. Alles andere ist verloren, ganz klar!
Ich hatte deine Antwort so verstanden das die FS noch Kosten für die Jahre vor 2019 geltend machen könnte. Sorry, wenn ich das falsch verstanden haben sollte.
Was soll ich nun tun? Dem Mieter und Amt schreiben, dass das falsch war und die 600 Euro fordern?
Der Zug ist abgefahren. Eine Korrektur wäre nur innerhalb der 12monatigen Abrechnungsfrist möglich gewesen.
Lediglich ab 2019, wenn kalenderjährig abgerechnet wird, kannst Du alle NK umlegen die anfallen und vertraglich vereinbart sind.
Es wird kalenderjährig abgegerechnet. Also mache ich gerade die Abrechnung für Januar bis Dezember 2019.
Also kann ich, wenn ich das richtig verstanden habe, diese NK dann noch umlegen, oder?
Dankeschön!
Ja. Für die Abrechnung 2019 hast Du ja noch Zeit. Bis spätestens 31.12.2020 muß die erst beim Mieter sein.
Ja, kannst Du.
Für Vermieter, die sich nicht so auskennen gibt es im Netz zahlreiche Angebote zum Erstellen einer rechtsicheren Betriebskostenabrechnung (Software).
Das Amt ist allerdings nicht der Vertragspartner des Vaters, auch wenn von dort aus die Miete übernommen oder auch direkt über wiesen wird.
Ja, bis 31.12.2020 (Zustellung).
Du findest im Internet Vorlagen. Außerdem schau dir ide Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung an. Verfahre entsprechend. Wenn du bis 31.12.2020, 18:00 h die Abrechnung für 19 zustellst, darfst du Nachforderungen geltend machen. Für 18 ist der Zug abgefahren.
Schau, ob es in Deiner Nähe einen Vermieterverein gibt.
Sehr gut. FS sollte gezielt auf der Website von Haus&Grund suchen.
Reicht es, wenn ich dem Mieter, also Vertragspartner, mitteile, dass die Nebenkosten um 60€ mtl. mehr ab dem 1.8 angepasst werden müssen?