Wer hat Ahnung vom Erstellen einer Betriebskostenabrechnung einer Mietwohnung?

5 Antworten

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Eine Mietwohnung, oder eine Eigentumswohnung?

Bei einer ETW kommt ja die HG-Abrechnung vom Verwalter und bei den umlagefähigen Kosten müssen nur die weiteren hinzugezählt werden, wie die Grundsteuer, die Vorauszahlungen werden berücksichtigt, und für die Zukunft angepasst.

Eigentlich genügt für eine Abrechnung somit ein Stift.

Die BK-Abrechnung 2018 ist erledigt/durch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reicht es, wenn ich dem Mieter, also Vertragspartner, mitteile, dass die Nebenkosten um 60€ mtl. mehr ab dem 1.8 angepasst werden müssen?

@Jasonxxx1979

Bei meinen Mietern meist nicht; die wissen, Anpassungen nur nach einer ordnungsgemäßen Abrechnung.

Und es werden bitte auch nicht die (Deine) Nebenkosten angepasst, sondern die Vorauszahlungen.

Wenn du sicher bist das die zusätzlichen Kosten wirklich berechtigt sind, dann mach sie halt geltend. Du hast ja entsprechende Rechnungen und Einzelbelege um die Sachen zu rechtfertigen.

Ein Vermieter kann Nebenkosten nur binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Mieter geltend machen. Danach nur noch wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu verschulden hat. Das er vergessen hat Kosten umzulegen hat er aber selbst zu verschulden.

@anitari

Ist bekannt und hat der FS schon von selbst festgestellt. Was hat das mit der Sachlage zu tun?

@anitari

Es geht ja auch nur um den letzten Abrechnungszeitraum Jan bis Dez 2019. Alles andere ist verloren, ganz klar!

@MAB82

Ich hatte deine Antwort so verstanden das die FS noch Kosten für die Jahre vor 2019 geltend machen könnte. Sorry, wenn ich das falsch verstanden haben sollte.

Was soll ich nun tun? Dem Mieter und Amt schreiben, dass das falsch war und die 600 Euro fordern?

Der Zug ist abgefahren. Eine Korrektur wäre nur innerhalb der 12monatigen Abrechnungsfrist möglich gewesen.

Lediglich ab 2019, wenn kalenderjährig abgerechnet wird, kannst Du alle NK umlegen die anfallen und vertraglich vereinbart sind.

Es wird kalenderjährig abgegerechnet. Also mache ich gerade die Abrechnung für Januar bis Dezember 2019.

Also kann ich, wenn ich das richtig verstanden habe, diese NK dann noch umlegen, oder?

Dankeschön!

@Jasonxxx1979

Ja. Für die Abrechnung 2019 hast Du ja noch Zeit. Bis spätestens 31.12.2020 muß die erst beim Mieter sein.

@Jasonxxx1979

Ja, kannst Du.

Für Vermieter, die sich nicht so auskennen gibt es im Netz zahlreiche Angebote zum Erstellen einer rechtsicheren Betriebskostenabrechnung (Software).

Das Amt ist allerdings nicht der Vertragspartner des Vaters, auch wenn von dort aus die Miete übernommen oder auch direkt über wiesen wird.

@Jasonxxx1979

Ja, bis 31.12.2020 (Zustellung).

Du findest im Internet Vorlagen. Außerdem schau dir ide Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung an. Verfahre entsprechend. Wenn du bis 31.12.2020, 18:00 h die Abrechnung für 19 zustellst, darfst du Nachforderungen geltend machen. Für 18 ist der Zug abgefahren.

Schau, ob es in Deiner Nähe einen Vermieterverein gibt.

Sehr gut. FS sollte gezielt auf der Website von Haus&Grund suchen.