Wer haftet, wenn im Vereinsregister falsche Angaben stehen?
Vor zwei Jahren hat der Schatzmeister eines Vereins sein Amt niedergelegt und kurz darauf den Verein verlassen. Es wurde ein neuer Schatzmeister gewählt, in dessen Amtszeit ein Rechtsstreit mit einem anderen Verein fällt. Auch dieser Schatzmeister hat sein Amt niedergelegt. Der Rechtsstreit geht jetzt vor Gericht, weil keine Einigung erzielt werden konnte. Der gegnerische Verein hat sich jetzt einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister besorgt und mußte feststellen, dass dort noch der erste Schatzmeister als solcher eingetragen ist, der mit dem ganzen Kram überhaupt nichts zu tun hat, weil er zu dem Zeitpunkt längst Mitglied in einem anderen Verein war. Es geht bei der Sache um hohe Beträge. Kommt auf ihn da jetzt etwas zu, nur weil der Vorsitzende keine Korrektur im Vereinsregister veranlaßt hat?
7 Antworten
Grundsätzlich haften die Vorsitzenden/Vorstände der Vereine. Nur muss m.E. die nicht durchgeführte Änderung zum Rechtsstreit passen und letztendlich auch ursächlich für den Streit zumindest jedoch von Bedeutung sein.
Vielen Dank für die positive Bewertung.
Die Haftungsfrage ist ein oft unterschätztes Problem. Gegenüber früherer Regelung haften für den Verein der Vorsitzende und der Stellvertreter und damit in der Regel Jene, die gemäß $ 26 BGB die gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsbefugnis haben. Das mt Eurem Schatzmeister spielt also eigentlich gar keine Rolle. Es klingt daher auch nicht logisch, dass eibn Schatzmeister in einem Rechtsstreit vor Gericht Euren Verein vertritt. Die Eintragungen sollten dennoch stimmen. Auch hierfür trägt der Vorsitzende die Verantwortung. Allein aus dem Fakt, dass diese Eintragung gegenwärtig nicht stimmt, dürfte Eurem Verein aber kein messbarer finanzieller Schaden entstanden sein. Denkt auch bitte mal über eine aftpflichtversicherung nach. Der Hinweis zu Haftung bis in Höhe des Vereinsvermögens ist nämlich falsch. Da wurde etwas mit dem GmbH-Recht (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)verwechselt.
Danke für den Hinweis, ich lasse umgehend unseren Vereinsregistereintrag aktualisieren....
Beim eingetragenen Verein haftet der gesamte Vorstand gesamtschuldnerisch. Allerdings bei diesem Choas würde ich einen Fachanwalt einschalten.
Der Vorstandsvorsitzende haftet. Die Haftung ist bei finanziellen Schäden auf das Vereinsvermögen beschränkt, wenn dem Voratand keine grob fahrlässige Handlungsweise nachzuweisen ist. Für Steuervergehen haftet er auch mit seinem Privatvermögen!