Wer haftet wenn beim Abladen von Ware von einem LKW Ware beschädigt wird?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wie schon an anderer Stelle angeführt, sind die gemachten Angaben nicht ausreichend, um eine definitive Aussage zu treffen.

Da wir uns aber grundsätzlich im Transportrecht befinden, kann man pauschal schon einmal sagen, dass - entgegen der landläufigen Meinung - rein rechtlich nicht der Frachtführer oder Spediteur für die Be- und Entladung verantwortlich ist, sondern der sog. "Verlader" (= Auftraggeber).

Nicht selten wird jedoch via Frachtvertrag eine abweichende Regelung getroffen. Und noch häufiger hat der Fahrer - will er nicht an der Rampe stehenbleiben - schlichtweg den LKW zu entladen - ob´s nun vereinbart ist oder nicht.

Dies ist deswegen von Bedeutung, weil man erst mit Kenntnis der genauen Umstände (wer hat was wo gemacht und was wurde vertraglich vereinbart?) eine Aussage über einen eventuellen Risikoübergang und damit verbunden der entsprechenden Haftung machen kann.

Viele Grüße

Loroth

Kommt auf die Vertragsbedingungen drauf an. Ab welchem Punkt das Risiko übergeht.

Kann man pauschal nicht sagen.

Kennst du vllt einen Präzedenzfall in dieser Angelegenheit?

Die Frage kann man mit diesen dürftigen Informationen nicht beantworten. Wenn Du Dir die Zeit nimmst und den Sachverhalt detailiert darlegst bekommst Du auch Antworten - auch von mir.

hab auch ned mehr infos ^^ sollte die frage für n freund stellen

Wer hat die Palette umgekippt? Im Rahmen welcher Tätigkeit hat derjenige sich an der Palette betätigt? Wo befand sich die Palette? Wo befand sich der Laptop? Wem gehört der Laptop? Wie kam der Laptop dahin, wo er war?

Das wären die ersten Fragen, um den Sachverhalt genauer zu beleuchten.