wer haftet, wenn autschrauber repariert, und es passiert was?

9 Antworten

Wenn du jemand schwarz beschäftigst, trägst du das Risiko selbst. Wie willst du denn so jemanden zur Verantwortung ziehen? Außerdem ist der Auftraggeeber grundsätzlich in der Verantwortung. Und das bist du dann eben selbst. Wenn ein Dritter bei einem Folgeunfall geschädigt wird, geht das über die KFZ-Haftpflicht

Seine private Haftpflicht würde das sowieso nicht decken.

Nachbarschaftshilfe gegen Geld ist Schwarzarbeit. Und somit habt ihr beide euch strafbar gemacht. Und du rufst auch noch nach Haftung oder Garantie ? Aber mal davon abgesehen, darf er gar nicht an den Bremsen arbeiten wenn er kein Meister ist.

Beweise, das Geld geflossen ist!!!

wenn durch ein fahrzeug ein schaden entsteht haftet immer der Fahrzeughalter bzw dessen Versicherung wenn das nicht als Vorsätzliche Tat eingestuft wird... egal was warum passiert ist ... diese Haftung kann er an den Verursacher durch Selbstanzeige und Anzeige gegen den Schrauber versuchen weiter zu geben, aber letzllich ist und bleibt der der Halter immer der Dumme..

Wenn nun ein anderer daran geschraubt hat kann der Halter diesen für entstandene Schäden eventuell haftbar machen wollen ist eine rein zivilrechtliche Sache ,

Aber wenns Schwarzarbeit ist oder war werden beide bestraft und zwar nicht zu knapp .. zum einen weil der Auftraggeber das unterstützt hat und einen Auftrag erteilt hat zum anderen weil der ausführende eventuell noch nicht mal die Qualifikation hat diesen Auftrag zu bearbeiten abzuarbeiten..

Jedoch sind das unabhängig voneinander laufende Ermittlungs und Strafverfahren mit unterschiedlichen Beschuldigungen.. und zuerwartenden Strafen...- Gewinnen kann dabei keiner von beiden , denn einem der geholfen hat eine reinzudrücken ist die Dümmste Idee die man haben kann. Das wird zum Bummerang und trifft dann beide in vergleichbarer weise.. was viele erst erkennen wenns zu spät ist und dann siehr man nur noch lange Gesichter... Ich würde bevor Du was unternimmst einen anwalt aufsuchen und mich beraten lassen denn der weis sehr genau was da auch auf den Auftraggeber zukommt.. Joachim

Wenn du einen Auftrag gegeben hast und hast dafür auch bezahlt, bist du genauso dran wie der der geschraubt hat. Vor ein oder 2 Jahren hat es zur Haftung ein Urteil gegeben wonach der Arbeiter nicht haften mußte. Da ging es allerdings um Malerarbeiten.

Selbst wenn er eine Haftpflichtversicherung hätte, würde diese nicht zahlen. Wenn du mit deinem Auto fährst bist du der, der für alles haftet.