Wer haftet wenn Arbeitskleidung auf Arbeit gestohlen wird?

4 Antworten

Es war vor knapp einem Jahr vom Arbeitsministerium beabsichtigt, die Arbeitsstättenverordnung dahingehend zu ändern, daß der ArbG verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Privatsachen des ArbN zur Verfügung stellen muß - der Bundesrat hat das abgelehnt.

Damit bleibt es bei der jetzigen Rechtslage - es kommt daher auf den Einzelfall an - Du hast keine nähere Angaben gemacht - daher ist keine Beurteilung möglich.

Der Arbeitgeber muss nur dann für Diebstahl haften, wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig mit sich führt oder aber unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt wird. 

Das kommt darauf an unter welchen Umständen du wo hast was liegen lassen.

Bei mir auf Arbeit steht in der Umkleide ein Regal mit Arbeitsschuhen, der Mitarbeitern. Alle Schuhe gehören den Mitarbeitern und nicht dem Arbeitgeber. Wie sieht es damit aus?

Also die Arbeitskleidung war deine und nicht Eigentum der Firma, habe ich das richtig verstanden?

Dann haftest du selbst, ja.