Wer haftet für Unfall mit 6kmh Bulldog?

7 Antworten

Der Fahrzeugführer und zwar in vollem Umfang.

Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h und Arbeitsmaschinen bis 20km/h sind zwar von der Zulassung und von der Pflichtversicherung befreit (ebenso Anhänger zu Sportzwecken) aber keinesfalls von der Haftung.

Die Arbeitsmaschine läuft dabei i.d.R. über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebes, bei einem Bootstrailer (Anh. für Sportzwecke) KANN sowas in der Bootsersicherung mit drin sein, beim Pferdeanhänger in der Haftpflicht fürs Pferd, hängt aber von der jeweiligen Versicherung ab.

Da muss man sich eben, so wie Du es gerade machst, vorher informieren, wer da haftet.

Bei meinem damaligen Bootstrailer war das durch die Bootshaftpflicht gedeckt.

Du solltest für so ein 6km/h Fahrzeug eine Haftpflicht abschliessen, das kostet fast nix, da das zu versichernde Risiko sehr gering ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

du unterliegst da einem grundlegendem Irrtum.

Ein Traktor ist eine Zugmaschine und wird daher nicht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als "Zulassungsfrei" deklariert.

a)

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b)

einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c)

Leichtkrafträder,

d)

zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

e)

motorisierte Krankenfahrstühle,

f)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

g)

Elektronische Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2097) in der jeweils geltenden Fassung, (Segways)

Daher muss dein Traktor sowohl Zulassung als auch Pflichtversicherung haben.

Die alte 6 Km/h Regelung des § 18 der alten StVzO gibt es nicht mehr (sie gilt nur noch für den Altbestand.

Du musst also schon auf einen Mähdrescher umsteigen, den der wird vom Gesetz als SaM gesehen.......ja Bürokraten haben manchmal seltsamen Humor....oder doch die Lobby der Bauern ?? *smile*

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie kommst du auf einen Traktor?

Der Verursacher des unfalls... mit dem eigenen Vermögen, in voller höhe.

Wird zb eine Person zum Pflegefall bist du bis zu ihrerm Lebensende dazu verpflichtet alle Kosten zwecks Medizin Therapie, Pflege usw zu zahlen + ein verdammt großes Schmerzensgeld...

Und evtl sogar den Verdienstausfall bis zur Rente wenn die Person ihren job nicht weiter ausführen kann...

KFZ Versicherungen planen jeh nach Vertrag zwischen 10 und 100 Millionen Euro pro geschädigte Person ein.

Mit einem Normalen Job verdienst du im Laufe deines Lebens so maximal 1,5 Millionen euro.

Du wirst also dein eben langt nicht über den Harz 4 Satz heraus kommen, egal wie hart du arbeitest.

Wenn du den Schaden verursacht hast, wirst du aus eigener Tasche dafür aufkommen müssen.

Auch wenn du dafür keine Zulassung brauchst, haftest du natürlich mit deinem eigenen (auch zukünftigen) Vermögen, in unbegrenzter Höhe