Wer haftet für Schäden am Auto verursacht durch einen herunterfallenden Ast?

8 Antworten

Hier mal ein interessantes Urteil:

http://www.schadenfixblog.de/parkendes-auto-durch-abgebrochen-ast-beschadigt-%E2%80%93-wer-haftet/

Auszug:

Das OLG hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG besteht. Das OLG meinte, dass das bei bestimmten Baumarten bestehende Risiko eines natürlichen Bruchs gesunder Äste jedenfalls im Bereich von Parkplätzen keine Amtspflicht zur Beseitigung des gesamten Baumes oder wesentlicher Teile seiner Krone begründen würde. Die interessante Entscheidung zeigt, dass es bei Astbruchschäden immer auf die Gesamtumstände, die Baumart und den Zustand des Baumes ankommt. Ohne einen versierten Verkehrsrechtler und ein Sachverständigengutachten ist hier ein Vorgehen gegen die Stadt wenig erfolgversprechend.

Wenn ein Sturm (Wetterbedingte Luftbewegung mit min. Stärke 8) der Auslöser war, dann melde es deiner Teilkasko. (Sorry, steht ja "kein Wind")

Ansonsten kann ggf. der Eigentümer des Baumes zur Haftung verpflichtet sein bzw. dessen Haftpflichtvers. Die Pflege gehört zu seinen Pflichten und wenn sein Versäumnis ursächlich für das Abbrechen des Astes war, ist er in der Haftung. Da ein solcher Ast normalerweise nicht so abbricht, spricht einiges dafür.

Bilder machen und so den Schaden dokumentieren und dann mit dem Verantwortlichen sprechen.

Wenn es sich um einen Sturm gehandelt hat ( war ja gestern in weiten Landesteilen), ist es Sache der Teilkaskoversicherung.

Bei solchen Wetterlagen, müsstest du dem Grundstückseigentümer schon nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat.

Ohne Teilkasko zahlst du sonst selbst. Dafür gibt es die ja schließlich.

Aus deinem Text ist für mich nicht erkennbar, auf wessen Grundstück der Baum steht. Dies bitte prüfen und kontaktiere dann den Eigentümer.

Ich vemute einmal, dass dieser Ast vor einigen Wochen bei einem Sturm abgebrochen wurde und auf dem Baum hängen blieb. Dann wäre dieser Eigentümer für Folgeschäden verantwortlich.

Und er kann dies dann seiner Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtvers. melden.

Gruß A.

Wenn ein Ast erkennbar lose ist, ist der Grundeigentümer verpflichtet, diesen zu entfernen. Einfach auf den nächsten Wind warten und dann die Kosten der Versicherung aufzudrücken, wird nicht funktionieren.

@DerHans

Einfach auf den nächsten Wind warten und dann die Kosten der Versicherung aufzudrücken, wird nicht funktionieren.

Sorry - aber diese Antwort ist Unsinn.

Nicht jeder Grundstückseigentümer kann alle Schäden die durch einen Sturm entstanden sind erkennen. Solange man ihm keinen Vorsatz unterstellen kann, zahlt die Haftpflichtversicherung.

Wer da haftet? Der liebe Gott natürlich, wer denn auch sonst? Und da bei dem nichts zu holen ist, leisten sich doch die Halter genau für solche Schäden eine VK und gut ist, oder?