Wer haftet für einen schaden im Kindergarten, wenn etwas von einem Kind zerstört wurde?

10 Antworten

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Was ist DAS denn? Ein Kindergarten mit draußen angebrachtem Schild, wo draufsteht : Eltern haften für ihre Kinder...?

Ein absolutes Unding, zumal die i.d.Regel ABWESENDEN Eltern ja gar nicht auf das Tun und Treiben der Kinder Einfluss nehmen können, weil sie nicht da sind!

Die Verantwortung liegt bei den Erzieher/innen, welche ab dem Moment der Übergabe des Kindes die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht übernehmen.

Egal, ob nun das Kind sich unberechtigt Zugang zu einem Raum verschafft hat, wo die Gitarre deponiert ist, oder ob die Gitarre im Gruppenraum beschädigt wurde - ein Kindegartenkind ist für den Schaden ebensowenig haftbar zu machen wie die Eltern. Kinder diesen Alters sind absolut "deliktunfähig", was bedeutet: Schaden anrichten JA, dafür aufkommen müssen NEIN.

Wenn die Kita keine Versicherung hat - Pech gehabt. Die Eltern / Erziehungsberechtigten dann zur Kasse bitten zu wollen, findet keine gesetzliche Handhabe, und der Versuch alleine wirft in meinen Augen kein gutes Licht auf die Einrichtung....

Grüße, ------>

Ich kann Dir nur meine persönliche Meinung schildern, ob diese rechtlich begründet werden kann weiß ich nicht.

Für ein Kind im Kindergarten haben die anwesenden Erzieherinnen die Aufsichtspflicht. Es ist ihre Aufgabe darauf zu achten, dass kein Kind zu Schaden kommt und im umgekehrten Fall auch keinen Schaden verursacht (z. B. ein anderes Kind verletzt oder wie in deinem Fall einen Gegenstand beschädigt).

Kommen sie dieser Aufsichtpflicht nicht nach haben sie auch die Verantwortung dafür zu tragen. Einen Schadenersatzanspruch gegenüber Deiner Schwiegertochter würde ich deshalb verneinen.

Gar nicht darauf reagieren. Wahrscheinlich nur eine Art Rache der Kindergarten Leiterin, da der Enkel in einem anderen Kinder Garten geht. Der Jung kann sich nicht wehren, dass ist das fatale daran. Das sage ich doch immer unfähige Mitarbeiter.Wahrscheinlich haben die verehrten Erzieherinnen wieder mal irgend wo gestanden und haben Kaffee getrunken und nicht auf die Kinder aufgepasst. Auch wenn sich die Damen und Herren wieder darüber aufregen, leider selber so etwas gesehen. 

Mein Enkelkind soll angeblich vor Weihnachten noch im Kindergarten eine Gitarre beschädigt haben

Mir stellen sich hier ein paar Fragen:

Wie alt ist das Enkelkind ?

Um was für eine Gitarre handelt es sich hier ( um eine Spielzeuggitarre) und wie teuer ist der Schaden?

Wer hatte denn die Aufsicht über die Kinder, als der Schaden verursacht wurde ?

Wenn es sich um einen städtischen Kindergarten handelt, muss die Stadtverwaltung (u.U. das Jugendamt) den Schaden zur Erstattung beantragen! Und dort wird man dies mit Sicherheit nicht machen, da man dort auch die gesetzlichen Grundlagen BGB § 828 kennt.

Bitte auch beachten:

BGB § 828 Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Und im Kindergarten haben die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht!

Allerdings würde ich deinem Sohn/Schwiegertochter empfehlen schnellstens eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Gruß N.U.

als erstes für die Zukunft eine Hafpflicht abschließen, dann würde ich mal nachfragen warum der Schaden erst jetzt angezeigt wird, das ist zumindest seltsam.