Wer haftet für die Schulden?
Ein Minderjähriger schließt mit Zustimmung seiner Eltern einen Vertrag bei einem Fitnessstudio ab. Die Kosten werden von dem Konto der Eltern abgezogen. Der Minderjährige geht ein paar Monate mit den Eltern zu dem Fitnessstudio, dann haben alle keine Lust mehr. Die Mutter kündigt die Verträge. Nach 4 Jahren (der Minderjährige ist zwischenzeitlich 18 geworden) erfährt der Minderjährige, dass die Mutter die Verträge nie gekündigt und alle Rechnungen und Mahnungen versteckt hat. Wer muss nun für die Kosten aufkommen? Ist der Vertrag überhaupt noch gültig?
3 Antworten
Es kommt drauf an, wer den Vertrag unterschrieben hat. Wenn die Mutter den Vertrag alleine unterschrieben hat ist sie auch dafuer haftbar zu machen und sie muss die Schulden bezahlen. Hast du auch mit unterschrieben und du warst minderjaehrig knnst du nicht haftbar gemacht werden. Als Minderjaehriger kann man keine Vertraege unterscreiben, die man nicht bezahlen kann. Es gilt hier der sogenannte Taschengeldparapraph lt, Buergerlichen Gesetzbuch. Der Minderjaehrige kann nur Vertraege abschliessen, wenn sie nicht hoeher sind als das Taschengeld ist. Jetzt wo du 18 Jahre alt bist ist dies etwas anderes. Jetzt kannst du auch fuer die Schulden aufkommen, aber erst fuer die Schulden, die nach deinem 18. Geburtstag entstanden sind. Du musst jetzt schleunigst hingehen, den Vetrag zu kuendigen.
Wenn die Mutter niemals gekündigt hat, dann ist der Vertrag noch gültig. Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat, ist haftbar. Wenn beide ihn unterschrieben haben, sind beide haftbar.
die Eltern, da Du zu der Zeit noch minderjährig warst. Du solltest aber, sofort nach Kenntnisnahme, das Studio aufsuchen und Deinen Vertrag kündigen, sonst mußt Du die Kosten nach Deiner Volljährigkeit tragen