Wer haftet für den Leiharbeiter, wenn der auf´n baustelle mist gebaut hat?

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Leiharbeiter werden angefordert, um flexibel reagieren zu können. Man beauftragt hier eine Zeitarbeitsfirma, um entsprechendes Personal über einen gewissen Zeitraum in der eigenen Firma beschäftigen zu können.

In dem Moment, wo du für deinen Auftraggeber arbeitest, ist es so, als würde sein eigener Mitarbeiter arbeiten. Gegenüber seinem Kunden ist der Auftraggeber also erst einmal selber haftbar.

Ob und in welchem Umfang er hier Ansprüche an deine Zeitarbeitsfirma hat, ergibt sich aus dem Vertrag, den er mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen hat.

Ob diese dann Ansprüche an dich hat, geht aus dem Arbeitsvertrag hervor.

Natürlich darf der Auftraggeber den Zeitarbeitnehmer alleine und unbeaufsichtigt arbeiten lassen. Er darf aber auf jeden Fall nicht die Telefonnummer einfach mal so an Dritte weitergeben.

Er darf aber auf jeden Fall nicht die Telefonnummer einfach mal so an Dritte weitergeben.>

@rossa123

... die nummer musste er dem kunden geben, er hat draussen gearbeitet, so musste er immer wissen wann er zur baustelle gehen sollte wegen dem wetter. also die arbeit war vom wetter abhängig

@rossa123

Nein! Wenn man will, dass jemand erreichbar ist, dann hat der, der das will auch dafür zu sorgen, dass dieses möglich ist.

Niemand muss sein privates Handy für dienstliche Zwecke missbraucht wird. Und schon gar nicht, dass man dann in einer privaten Zeit von Kunden des Auftraggebers angerufen wird.

der dienstherr des leiharbeiters ist haftbar.

weshalb dürfte er nicht allein arbeiten? leiharbeiter sind in der regel doch keine deppen, sondern lückenbüßer.

ich meinte, ob man allgemein ein leiharbeiter alleine arbeiten lassen darf? denn es ist ja kein Ansprechpartner da, wenn der fragen haben sollte

@rossa123

Ob nun ein Geselle oder ein Leiharbeiter beim Endkunden arbeitet ist das als Ansprechpartner wohl das gleiche.

Keiner von beiden hat irgendeine Befugnis.

Moin,

es kommt drauf an, als was der Leiharbeiter eingesetzt ist.

Wenn der nur als Helfer eingesetzt wurde, gibts eh keine Haftung.

An sonsten geht das nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Es stellt sich zudem die frage, ob die Tätigkeit dem Bauhauptgewerbe zugeordnet werden kann.

Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit unzulässig.

Zu den unternehmerischen Pflichten gehört auch ne Qualitätssicherung. - auch im Handwerk.

Wenn der Entleiher die Arbeiten nicht kontrolliert, bleibt er selber auf Schäden sitzen.

...nicht als helfer sondern er wurde als geselle eingestellt in ein restaurierungbetrieb

und was ist, wenn der kunde von dem leiharbeiter verlangt, das er da wieder hingehen soll, um es auszubessern, der ist dann garnicht versichert, das wäre doch wie schwarzarbeit nur ohne bezahlung. und was ist wenn der kunde sogar verlangt das der leiharbeiter die arbeit eines mitarbeiters bezahlt, nur damit er das ausbessert? also die zeitarbeitsfirma meinte das der kunde wohl pech hat, da er nicht rechtzeitig kontrolliert hat.

Ansprechpartner ist hier die Firma, die den Auftrag angenommen hat. Wieso hat der Kunde Deine Telefonnummer?

nicht meine telefon-nr. ich rede hier über ein leiharbeiter bei uns, der hat mir das erzählt, der ehem. Kunde hat seine Telefon-nr.