Wer haftet bei solch einem Fall, Immobilie als Vermieter?

6 Antworten

Aus deinem Text kann ich leider nicht entnehmen, was für ein Brandschaden entstanden ist. Ist nur der Hausrat zerstört oder auch das Gebäude beschädigt worden?

Für den Hausrat ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig.

Für das Gebäude, deine Gebäudeversicherung.

Wenn der Schaden durch die Mieterin verursacht wurde, wird dein Gebäudeversicherer sie in Regress nehmen. Dann kann deine Mieterin ihrer Privathaftpflichtversicherung den Schaden melden und diese erstattet deiner Gebäudeversicherung den Zeitwert.

Warum weiß der BGH das noch nicht?

2014 hat er noch ganz anders geurteilt.

Wenn ein Verursacher identifiziert werden kann, ist dieser haftbar und muss für den Schaden aufkommen. Dieses Risiko kann durch Versicherungen abgedeckt werden.

Der Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung haben, die Schäden am Gebäude abdeckt. Die Kosten der Versicherung werden dann auf den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt.

Der Mieter / Gewerbetreibende sollte für seine Gegenstände in der Mietsache (Maschinen, Waren, Rohstoffe, Büroausstattung etc.) eine Inhaltsversicherung haben.

Wenn jemand Drittes den Brand verursacht hat, könnte dessen Haftpflichtversicherung zum Tragen kommen.

Alles immer vorausgesetzt es war nicht grob fahrlässig oder gar Brandstiftung. Dann leistet die Versicherung nur teilweise oder gar nicht.

Der Mieter muss für den verursachten Schaden aufkommen. Und dessen Haftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit!

@Kronos26

Der Mieter wird gar nichts müssen. Er bezahlt Beiträge für die VGV, also ordnet die und übernimmt nicht nur den Zeitwert, sondern die komplette Rechnung.

Und ob die evtl. Regress nimmt, ist dem Geschädigten Eigentümer komplett egal, mir jedenfalls.

@schleudermaxe

Der Gebäudeversicherer nimmt den Mieter in Regress, wenn dieser den Schaden verursacht hat.

Dann hat der Mieter die Wahl dies selbst zu zahlen, oder seine Privathaftpflichtversicherung zu verständigen.

Bei fast jeder Antwort von dir stelle ich fest, dass du nicht der Schlauste bist.

@Kronos26

Der GV kann nicht, siehe BGH, bereits aus 2014, zu diesem Thema.

Warum gehts Du nicht einmal zur Schulung?

@schleudermaxe

Und wo bleibt der Link zu deinem BGH-Urteil?

@Kronos26

Wie, den kennst Du auch nicht, behauptest also wieder einmal wirres Zeug?

Solchen Typen helfe ich dann doch gerne, Zitat:

Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Re-gel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, son-dern die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum ver-tragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inan-spruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht (Bestätigung und Fortfüh-rung von BGH, Urteile vom 3. November 2004 -VIII ZR 28/04, NJW-RR 2005, 381 unter II 3; vom 10. November 2006 -V ZR 62/06, NJW 2007, 292 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 -VIII ZR 48/13, GE 2014, 661 Rn. 5).

@schleudermaxe

Ich habe den Eindruck, dass du nicht unterscheiden kannst, an wen der Vermieter sich wegen dem Brandschaden wenden muss und wen der Gebäudeversicherer in Regress nehmen kann.

Dein Kommentar ist total daneben und bezieht sich nicht auf meine Antwort.

Außerdem zahlt der Mieter nur anteilmäßig die Kosten über die Nebenkosten!

Bedeutet aber auch nicht, dass der Gebäudeversicherer ihn nicht in Regress nehmen kann!

@Kronos26

Doch doch, wer schon lesen kann (und verstehen will), sieht es im restlichen Urteil.

@schleudermaxe

Dann bitte ich noch einmal um den Link.

Bist du auch dazu nicht fähig, solltest du ganz einfach deine Klappe halten, denn dies dumme Geschwätz braucht man hier im Forum nicht.

@Kronos26

Aber Dein Unwissen?

Steht doch da schon, Auszug:

BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 -VIII ZR 48/13, GE 2014, 661 Rn. 5

@schleudermaxe

Selbst den Hinweis - bitte um den Link, verstehst du noch nicht mal.

Mach dich vom Acker!

@Kronos26

Deine Maus, Rechtsklick/Tastatur (kopieren) also auch kaputt?

Linke Taste blau unterlegen nicht vergessen.

@Kronos26

Könnt ihr beiden bitte mal aufhören, diese für Außenstehende sinnfreie Diskussion unter meinem Kommentar zu führen? Ich bekomme ständig Benachrichtigungen, wenn ihr euch hier mal wieder bekriegt. Das nervt. Schreibt euch bitte PN, wenn ihr einen Expertenstreit ausfechten wollt.

@schleudermaxe

Könnt ihr beiden bitte mal aufhören, diese für Außenstehende sinnfreie Diskussion unter meinem Kommentar zu führen? Ich bekomme ständig Benachrichtigungen, wenn ihr euch hier mal wieder bekriegt. Das nervt. Schreibt euch bitte PN, wenn ihr einen Expertenstreit ausfechten wollt.

@Chiko135

Ok - dann ein Hinweis zu Schleudermaxe.

Seine Kommentare solltest du einfach vergessen, denn er trollt mal wieder und schreibt nur völligen Unsinn.

Deine Gebäudeversicherung zahlt.

Falls es die nicht gibt, dürfte normalerweise § 823 BGB zum Tragen kommen.

Bin mir aber nicht sicher, ob dann der Mieter den Vermieter nicht wenigstens zum Teil mit in die Haftung nehmen kann, da man als Mieter eine solch wichtige Versicherung einfach unterstellen kann (selbst wenn die in der BK-Abrechnung nicht auftaucht), erst Recht bei gewerblicher Vermietung mit erhöhtem Risiko.

Die Angestellte sehe ich nur bei grober Fahrlässigkeit und Absicht in der Haftung, da immer der Dienstherr (hier die Mieterin) das Geschäftsrisiko zu tragen hat.

Woher ich das weiß:Recherche

Haften tut immer nur der Schadensverursacher.

Wenn der Vermieter keine Gebäudeversicherung abgeschlossen hätte, würde er auf jeden Fall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, da der Schadensverursacher (Haftpflichtversicherung) nur den Zeitwert erstatten muss.

Brandschäden am Gebäude zahlt natürlich die Gebäudeversicherung, welche du ja sicherlich für dein Objekt abgeschlossen hast (und deren Beitrag du ja sicherlich auf den Mieter umgelegt hast).

Laut Gesetz der Schuldige, aber wozu (den Zeitwert nehmen)?

Dein Eigentum kannst doch nur Du versichern, also ordnet Deine VGV, die ja der Geldgeber meist auch verlangt, und so bestimmt auch Dein Berater/Makler.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Grammatik sollte besser werden. Dein Kauderwelsch versteht keiner!

@Kronos26

Endlich bist Du mal zufrieden!

@schleudermaxe

Selbst einen einfachen Hinweis verstehst du nicht! Bist also nicht der schlaueste.