Wer haftet bei Schaden durch Maibaum?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der, der ihn aufgestellt hat, der haftet. Das kann bei einem gemeindlichen Maibaum die Gemeinde sein, zusammen mit dem Burschenverein, der aufgestellt hat. Dazu hat die Gemeinde eine Haftpflichtversicherung und auch der Verein sollte ein eingetragener Verein sein und eine Versicherung haben. Bei privaten Maibäumen haftet der Besitzer des Maibaums/Grundstückseigentümer.

DH

@WolfRichter

Dankeschön für´s Sternchen. :-)))

ich fürchte mal, in den allermeisten Fällen das Letztere! Es sei denn, es findet sich jemand, der daraus "seine Dummheit" und Fahrlässigkeit macht. Aber das dürfte schwer werden.