Wer haftet bei Schaden durch Maibaum?
Geht man am 2.Mai über unsere Straßen, scheinen sie über Nacht wieder aus dem Boden geschossen zu sein und türmen sich als Dokumente inniger Verbundenheit teils über die Dächer der Stadt hinaus: Die Maibäume. Zum Teil recht abenteuerlich befestigt stelle ich mir bei deren Anblick die Frage: Wenn so ein Teil mangels ausreichender Befestigung umkippt und z.B. ein parkendes Auto beschädigt, wer haftet dann eigentlich? Der Hausbesitzer? Oder stehen deshalb die Namen auf den roten Herzen? Ist es ein stockbesoffener Junggesellenverein, dessen Versicherung eintritt oder bleibt der Autobesitzer auf seinen Kosten sitzen?
2 Antworten

Der, der ihn aufgestellt hat, der haftet. Das kann bei einem gemeindlichen Maibaum die Gemeinde sein, zusammen mit dem Burschenverein, der aufgestellt hat. Dazu hat die Gemeinde eine Haftpflichtversicherung und auch der Verein sollte ein eingetragener Verein sein und eine Versicherung haben. Bei privaten Maibäumen haftet der Besitzer des Maibaums/Grundstückseigentümer.

Dankeschön für´s Sternchen. :-)))

ich fürchte mal, in den allermeisten Fällen das Letztere! Es sei denn, es findet sich jemand, der daraus "seine Dummheit" und Fahrlässigkeit macht. Aber das dürfte schwer werden.
DH