Wer haftet bei eventuellem Frostschaden an der Wasserleitung, wenn der betreffende Raum nicht beheizbar ist?
Hallo liebe Gemeinde und eine frohes und gesundes neues Jahr noch, ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer Altbauwohnung (Dachgeschoss). Das Badezimmer kann nicht beheizt werden (es wurde kein Heizkörper verbaut. Lediglich ein, vom Vormieter installierter, alter Heizstrahler ist vorhanden).
Eine Wand des Badezimmers ist gleichzeitig die Außenwand der Hauses (welches auf dieser Seite frei steht) und eine andere Wand grenzt an den (unbeheizten) Hausflur. Die üblichen Wände sind komplett innenliegend.
Über Silvester waren wir einige Tage nicht in der Wohnung, die Heizung lief jedoch, sodass die Wohnung nicht komplett ausgekühlt ist. Nun ist im Badezimmer die Wasserleitung eingefroren.
Dem Vermieter haben wir den Schaden angezeigt und er hat die Wasserleitung am Haupthahn der Wohnung erstmal stillgelegt. Nun meinte er aber, dass wir uns doch bitteschön Gedanken machen sollen, wie wir den Schaden beheben wollen (auf eigene Kosten natürlich).
Sind wir also dazu verpflichtet, den Schaden auf eigene Kosten beheben zu lassen, wenn das Badezimmer über gar keine Heizmöglichkeit verfügt? Denn einen Heizstrahler über Tage unbeaufsichtigt laufen zu lassen, ist meiner Meinung nach aus Sicherheits,- und Kostengründen utopisch. Der Vermieter meinte, wir hätten ja die Badezimmertür offen lassen können, dann wäre es nicht passiert. Unserer Meinung nach war sie sogar ein Stück offen. Bei diesen Außentemperaturen (-8/-12 Grad Celsius) komme ich auch bei durchlaufender heizung (Stufe 4 von 6 am Thermostat) nur auf 17 Grad Raumtemperatur im Bereich Flur/Küche/Badezimmer. Das kann nach meiner Meinung auch nicht sein, oder?
Was meint Ihr dazu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
vielen Dank im Voraus
Stefan
4 Antworten
Hi,
wende dich mit deinem Problem an ein Mieterverein in deiner Nähe, die können dir helfen und beraten.
Unabhängig der richtigen Antworten möchte ich auf ein gerade gefundenes Urteil bzgl. Frost, Versicherung zahlt nicht, Berufung und Oberlandesgericht verurteilt Versicherer:
http://vdmf.de/2016/frostschadenferienhaus-versichert/
Klar, hier ging es wohl darum, dass die Thermostate auf Sternstellung standen. Aber vielleicht hilft es Dir und ggf. dem Vermieter
Der Mieter ist für die ungenügende Isolierung einer Leitung nicht haftbar zu machen.
Wenn es sich um eine Kaltwasserleitung handelt, die in einem nicht beheizten Raum verläuft, so ist selbst eine 100 % - Dämmung ab einer bestimmten minus-Temperatur unwirksam.
Weil man nicht gegen Kälte dämmen kann, heißt die Isolierung im Fachdeutsch auch "Wärmedämmung". Diese verhindert die ungewollte Wärmeabgabe z.B. einer Rohres.
Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass Leitungen richtig gedämmt sind oder (falls nicht ausreichend) sogar mit einer Begleitheizung ausgestattet sind, damit sie nicht einfrieren können.
Die Heizung der übrigen Wohnräume im abgesenkten Modus laufen zu lassen während Eurer Abwesenheit, ist ausreichend und Eure Pflicht, welcher Ihr somit nachgekommen seid. Daher ist bei ordnungsgemäßer Dämmung ein Einfrieren der Leitungen auszuschließen.
Dass die Leitung dennoch eingefroren ist, lässt sich auf bauliche Mängel zurückführen, für welche Ihr keine Verantwortung tragen könnt.
Völlig richtig ist ebenfalls, dass der unbeaufsichtigte Betrieb des Heizstrahlers über den Zeitraum von mehreren Tagen absolut indiskutabel ist und ein immenses Risiko darstellen würde - von den astronomischen Energiekosten mal ganz abgesehen.
Da Ihr also weder fahrlässig gehandelt habt noch absichtlich einen Schaden angerichtet habt, ist der Vermieter für die Instandsetzung der Wasserzufuhr zuständig und zwar schnellstmöglich und sowieso auf eigene Rechnung.
Grüße, ------>
das sehe ich als falsch geplanter Baumangel an sprich zu wenig Isolation bzw alternativ Warmwasserzirkulation mit 2 Rohr System. Ein Strahler der unnötig Strom auf eure Kosten verursacht ist keine Alternative für diesen Pfusch! Als "Notlösung" hätte um das Wasserrohr eine Heizwendel gelegt werden müssen die ab +4Grad das Einfrieren verhindert
Um den Vermieter zu motivieren teilt ihm mit dass dies mit dem Strahler nur gemacht wird wenn er die Stromkosten übernimmt ansonsten kürzt ihr die Miete