Wer haftet bei einem Rohrbruch der Wasserleitung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis zum Übergabepunkt ist der Wasserversorger Zuständig und auch haftbar. Es könnte, je nach Fall sein, daß der Grundstückseigentümer einen Baukosten-Zuschuss übernehmen muß. So zB wenn alte Leitungen durch neue ersetzt werden. Aber bei dem Rohrbruch ist das Sache des Versorgers. Problem dabei dürfte sein, dem Wasserversorger nachzuweisen, daß der Teppich jetzt als Folge des Rohrbruches unbrauchbar geworden ist.

Kann das nachgewiesen werden, muß das der Wasserversorger übernehmen. Ansonsten fällt das in die Zuständigkeit der Hausratversicherung (so man hat). Denn die Gebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Gebäude den sog. nicht beweglichen Gütern auf. Möbel und Einrichtungen fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung.

Wobei ich mich schon frage, wie das Wasser aus einem außerhalb des Hauses liegenden Rohrbruches in den Keller gelangt. War das so nahe am Fundament? Gibt es keine Drainage am Fundament?

Das sehe ich anders, ein Verursacher ersetzt ja zudem nur den Schaden, die VGV übernimmt aber die komplette Reparatur.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

den Schaden meiner Gebäudeversicherung zu melden.

hat er Recht, die ist für Schäden am Haus zuständig, deine Hausrat für dein Inventar

Und wer haftet, wenn ein PKW meine Grundstückseinfriedung beschädigt? Meine Gebäudeversicherung? Doch wohl eher die des PKW-Fahrers, oder?

@Picus48

Wie bereits oben gesagt, müsstest du dem Versorger ein verschulden nachweisen. Ein Rohrbruch liegt NICHT im Verschulden des Versorgers. Das passiert eben irgendwann.

@Picus48
Und wer haftet, wenn ein PKW meine Grundstückseinfriedung beschädigt? Meine Gebäudeversicherung? Doch wohl eher die des PKW-Fahrers, oder?

Eine Gebäudeversicherung haftet nie. Sie bietet Versicherungsschutz. Unter anderem auch gegen den Anprall von Fahrzeugen, zumindest bei einem vernünftigen Tarif. Natürlich ist AUCH der Pkw Fahrer/Halter/dessen Versicherung involviert. Die haften. Hier kann also über zwei Versicherungen Schutz bestehen.

Das kann auch in deinem Fall so sein. Aber eben nur, wenn den Versorger ein Verschulden trifft (welches von dir nachzuweisen wäre). Im übrigen ist es in solchen Fällen in der Regel ohnehin besser die eigene Sachversicherung in Anspruch zu nehmen, denn die reguliert zum Neuwert, während es von einer fremden Haftpflichtversicherung immer nur Zeitwert gibt. Der kann bei alter Auslegeware auch mal schnell Richtung Null gehen.

Ab Grundstücksgrenze ist der Hausbesitzer zuständig, der Tipp mit der Wohngebäudeversicherung ist richtig.

Edit: Mich wundert, dass der Wasserversorger überhaupt repariert hat... Oder der Hausbesitzer (ihr?) bekommt das noch in Rechnung gestellt...

Ab Grundstücksgrenze ist der Hausbesitzer zuständig,...

Das ist nicht richtig. Der Wasserversorger haftet für die Wasserleitung bis zum Übergabepunkt. Das ist üblicherweise die Wasseruhr, die sich meist innerhalb des Wohngebäudes im Keller befindet. Von daher liegt es auch an ihm, für Schäden aufzukommen, auch wenn sie innerhalb meines Grundstücks entstehen. Von einer Kostenübernahme durch mich war denn auch zu keinem Zeitpunkt die Rede.

@Picus48

Das weiß auch die Versicherung, die nicht nur Schäden reguliert, sondern auch unberechtigte Forderungen abwehrt. Melde das und lass Versicherer und Versorger streiten.

@michi57319

Das würde ich gerne auch so machen, wenn ich nicht 500 € Selbstbehalt hätte, auf denen ich dann vermutlich hängen bleibe.

@Picus48

Bleibst du nicht, wenn einwandfrei der Versorger als Verursacher ausgemacht wird.

@michi57319

Vielen Dank für Deinen Kommentar. Sprichst Du aus Erfahrung oder bist Du gar Versicherungsfachfrau?

Ich denke, ich werde zunächst noch einmal einen Termin beim Wasserversorger machen und die Angelegenheit mit einer dafür zuständigen Person besprechen.

@Picus48

Ok. Bei uns war das letztes Jahr so und die Wohngebäudeversicherung hat alles anstandslos getragen.

@Picus48

Aus Erfahrung. Ich war schon in der Situation, dass eine meiner Versicherungen Ansprüche abgewehrt hat.

@michi57319

Genau das wird die Haftpflichtversicherung des Versorgers tun. Der Geschädigte muss NACHWEISEN, dass den Versorger hier eine Schuld trifft.

@Picus48

Ich kenne keinen Hauseigentümer, der in seine Geldbörse greift und zulegt, weil der Verursacher ja nur den Schaden ersetzt, aber nicht die Reparaturkosten.

Oft können wir den Schaden zudem gar nicht ermitteln, und Gutachterkosten auch noch übernehmen muss sich kein ET antun.

Es handelt sich zwar um Leitungswasser, gedeckt sind aber nur Leitungen INNERHALB von Gebäuden. Diese Leitung auf dem Grundstück ist gegen Mehrbeitrag auch ab Grundstücksgrenze versicherbar.

Deine Gebäudeversicherung leistet nur, wenn du auch Überschwemmung (Elementarschaden) mit gedeckt hast. Um den Wasserversorger in Haftung zu nehmen, müsstest du ihm ein Versäumnis nachweisen. Da wird aber der Gutachter teurer als dein Schaden.

Der Teppichboden ist nur über die Gebäudeversicherung gedeckt wenn er fest verlegt ist. Liegt er lose gehört er zum Hausrat

Es handelt sich hier um einen Rohrbruch (= bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser) und nicht um einen Elementarschaden. Das sind zwei Paar Schuhe!

@wattdennnu2

Aber außerhalb des Gebäudes. Deshalb schrieb ich "Überschwemmung"

@DerHans

...ich weiß nicht, warum du mein Geschriebenes nicht verstehst. Es handelt sich um einen Rohrbruch außerhalb des Gebäudes und NICHT um einen Elementarschaden!