Wer haftet für den Verlust des Büroschlüssels, der angeblich auf dem Postweg (Einschreiben, Umschlag beschädigt) verloren gegangen sein soll?

4 Antworten

Normalerweise läge die Schuld bei Dir, aber da Du ja vom Chef aufgefordert wurdest den Schlüssel per Einschreiben zu schicken, hat er das Risiko eines Verlustes durch den Postweg leider in Kauf genommen (unabhängig davon, ob der Schlüssel richtig verpackt wurde). Wenn der Umschlag beschädigt wäre, hätte der Postbote dies bei der Übergabe festgestellt (und die Versicherung der Post würde einspringen). Mache Dir daher mal keinen Kopf ;) aber das ist nur meine Einschätzung. Der Anwalt kann Dich in der Hinsicht wirklich besser beraten. 

Die Versicherung der Post kommt ganz sicher nicht auf, wenn die Verpackung unsachgemäß ist.

@Allexandra0809

Das ist klar, aber wir wissen ja nicht, ob die Verpackung unsachgemäß war ;)

Du bist für den Versandt selber verantwortlich. Durch das Einschreiben wird nur die Zustellung des Briefes garantiert, nicht auf die unbeschadete Zustellung des Inhaltes des Briefumschlages. Vermutlich hast du den Schlüssel nicht gut verpackt in einem normalen Papierumschlag versendet, dann haftet die Post nicht für den Inhalt der Sendung. Wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört, könnten auf dich die Kosten des Austausches aller Schloßzylinder und aller Schlüssel kommen. Nur eine Berufshaftpflichtversicherung (incl. zusätzlichem Schlüsselverlust) würde die Kosten übernehmen.

Hey , also wirklich kenne ich mich damit jetzt auch nicht aus . Fakt ist aber das du dich an die Anweisung deiner "Vorgesetzten " gehalten hast . Dein Anwalt wird dir bestimmt gebautes erklären . Es kann ja auch sein das Sie dir dass nur anhängen wollen !! Ich würde nie ein beschädigtes Paket oder einen geschädigten Brief per einschreiben entgegennehmen . Mach dir da keinen all zu großen Kopf drum !! LG

Was für einen Umschlag hast Du denn genommen? Einen ganz gewöhnlichen Briefumschlag oder einen Luftpolsterumschlag? Bei einem gewöhnlichen Briefumschlag ist nicht sichergestellt, dass ein Gegenstand darin enthalten bleibt. Somit liegt die Schuld bei Dir.