Wer erhält Post? (Strafzettel/Halter/VN)-?

8 Antworten

immer der Halter, er er ist der einzige der von Amts wegen verantwortlich ist für rechtliche Angelegenheiten die das Fahrzeug betreffen.

Auch wenn er nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, ist er rechtlich verpflichtet dass ununterbrochen mindestens Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Er bekäme auch die Strafe für Unterbrechung des Haftpflichtversicherungsschutz.

Angeschrieben wird als erstes immer der Fahrzeughalter.

Bei einem Verwarnungsgeld (OWi bis 55,-€) bekommt der Halter direkt ein Angebot das Verwarngeld zu zahlen, wird dies in der Frist bezahlt ist die Sache vom Tisch. Wird dem Verwarnungsgeld widersprochen oder nicht in der angegebenen Frist beglichen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei einem Bußgeldverfahren (OWi ab 60,-€) bekommt der Halter erstmal einen Anhörungsbogen und kann sich dazu äußern und z.B. den tatsächlichen Fahrer angeben. Dann erst folgt der eigentliche Bußgeldbescheid.

Es gibt seit 2005 keinen Fahrzeugschein und auch keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern jeweils eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Unabhängig davon bekommt der Halter den Bussgeldbescheid. Wenn Du als Halter in beiden Zulassugsteilen stehst, bekommst Du auch den Brief. Der Versicherungsnehmer hat damit nichts zu tun.

Hi,

Wenn ich als Halter in Schein und Brief stehe, das Fahrzeug aber über meine Mutter versichert ist - wer erhält die Post im Falle eines Strafzettels??

Einen Bußgeldbescheid erhält grundsätzlich der Fahrzeughalter (in dem Falle Du) - der Versicherungsnehmer spielt dabei überhaupt keine Rolle.

LG

Hallo.

In diesen Fall deine Mutter.

Immer der Halter.

Bei Steuern kannst du bei der Anmeldung wählen, mit Vollmacht und Ausweis.

Mit Gruß

Bley 1914