Wer erhält das Preisgeld, wer den Ehrenpreis, wenn der Pferdebesitzer das Nenngeld bezahlt hat?

2 Antworten

Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten und auch nicht in der LPO geregelt. Meiner Erfahrung nach ist es sehr häufig so, dass der Besitzer des Pferdes Anspruch auf das Preisgeld hat (i. d. Regel bezahlt er ja auch das Nenngeld) und der Reiter den Ehrenpreis behalten darf. Wenn es hart auf hart kommt wird man wohl oder übel im BGB nachblättern müssen. Was die Bezahlung eines Trainers oder Reiter für das Vorstellen eines Pferdes angeht, so ist das immer individuell zu regeln, da hat jeder bestimmt seine eigenen Vorstellungen. Bei den Berufsreitern ist es sicherlich fest geregelt,

Also, der Reiter muss das Preisgeld in der Meldestelle abholen (wegen Unterschrift) dann kann man es einfach weitergeben.