Wer entscheidet über meinen Gründungszuschuss?

2 Antworten

ja es kann was dazwischen kommen. Du mußt dich als Tagesmutter erst mal ausbilden lassen denn einfach so kannste damit nichts gründen.
Termine bekommste bei Landratsämter und teils auch Stadtverwaltung

@newcomer

Wer als Tagesmutter arbeiten möchte, muss den gesetzlich
vorgeschriebenen „Führerschein“ zur Kinderbetreuung nachweisen. Die
Teilnahme an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme ist verpflichtend und
umfasst 160 Unterrichtsstunden mit Themen rund um Betreuung und Pflege.
Genaue Informationen über den Inhalt und die Anforderungen dieser Kurse
erteilt das Jugendamt oder auch der Verein der Tagesmütter e.V. Eine
klassische Tagesmutter Ausbildung gibt es derzeit noch nicht.

Ich bin gelernte Erzieherin und habe alle nötigen Qualifikationen dafür . Ebenso einen vollständigen  Finanz und Konzeptplan was meine Vermittlern positiv bewertet hat.

@jaywe87

dann steht einer Gründung nichts im Wege. Im Tagesmutter Link steht auch noch dass du bestimmte Räume zur Verfügung haben solltest. Ich vergleich mal mit KiGa die niederige WC haben usw.
Ich denke das lässt sich alles machen. Wünsche dir viel Erfolg

@newcomer

Danke die haben wir , ich tue mich mit einer ehemaligen Kollegin zusammen :) 

Mir ist es nur wichtig für den Anfang das der Gründerzuschuss wirklich bewilligt wird. 

Voraussetzung für den Gründungszuschuss: Arbeitslos und noch einen
Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Allerdings
ist der Gründungszuschuss eine KANN-Leistung, also liegt es im Ermessen
der Arbeitsagentur, ob du den Gründungszuschuss bekommst oder nicht. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass das Entscheidungskriterium in den meisten
Fällen in der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen liegt. D. h. kann dir
die Arbeitsagentur entsprechende Jobsangebote vorlegen, wirst du kaum
den Gründungszuschuss bekommen. Sind allerdings keine freie Stellen für
dich auf dem Markt und dein Gründungskonzept ist gut, stehen die Chance
ganz gut. Die Entscheidung, ob du Gründungszuschuss erhälst, liegt in
den Händen der Arbeitsagentur bzw. deines Beraters.