Wer darf Zeugen vorladen?
Hallo. Ich hatte heute auf Arbeit einen sehr merkwürdigen Anruf und bin mir nun etwas unsicher, was dies angeht. Darf eine Privatperson (d.h. weder Polizist, Anwalt, Richter o.ä.) eine andere Person bei einer Gerichtsverhandlung als Zeugen vorladen? Wäre sehr nett, wenn jemand die Antwort hierzukennt. Vielen Dank im Vorraus.
3 Antworten
Nein, das geht garnicht. Eine außenstehende, nicht in das Verfahren involivierte Person kann nicht in einen gerichtlichen Prozeß eingreifen. Zeugen werden von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Eine Person kann bei einer Anzeige bei der Polizei z.B. nur Zeugen benennen - ob die dann irgendwann vorgeladen werden, entscheidet wie gesagt, der Staatsanwalt.
Auch falsch,bei einem Gerichtsverfahren kann nur das Gericht Zeugen vorladen,die Staatsanwaltschaft benennt in der Anklageschrift die Zeugen,aber geladen werden sie vom Gericht.
Hallo sthumbs,
die Staatsanwaltschaft beantragt in Ihrer das gerichtliche Verfahren einleitenden Antragsschrift, auch Anklageschrift genannt, die benötigten und gewünschten Zeugen vorzuladen.
Du persönlich, sofern du Angeklagter bist, bekommst diese Anklageschrift übersendet und kannst dich innerhalb von 2 Wochen dazu äußern. Mithin ist es bei dieser Äußerung auch möglich, bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, dass die von dir gewünschten Zeugen vorgeladen werden.
Diese ist daraufhin verpflichtet, dies dem Gericht gegenüber zu erwähnen. Das Gericht letztendlich lädt die Zeugen vor, die es für nötig hält, die Sachlage aufzuklären. Sind deine Zeugen nicht dabei, kannst du Sie bei vorheriger Inkenntnissetzung des Gerichts dennoch zum Verhandlungstermin mitbringen und Sie müssen angehört werden.
Solltest du noch genauere Ausführungen, Quellen oder sonstiges zu dem Thema benötigen, kannst du mich gerne einfach anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
nein von einer Privatperson kannst du nicht als Zeuge geladen werden, denn das kann nur das Gericht tun. LG