Wer darf Zeuge sein bei einer Patientenverfügung?

4 Antworten

Du darfst jeden, der volljährig ist, für eine Patientenverfügung benennen. Es könnte aber auch sein, daß - weil es eine sehr verantwortungsvolle Handlung ist - die Leute schon 21 Jahre alt sein müssen. Du solltest aber mit der Person, die Du dafür auserkoren hast, vorher sprechen, ob sie es auch möchte. Solch eine Patientenverfügung ist nämlich nicht zu unterschätzen.

Ein Zeuge ist nicht zwingend erforderlich. Vor allem nicht, wenn man jung und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. 

Bei älteren Menschen empfiehlt sich der Hausarzt, da dieser bezeugen kann, dass der Aussteller der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, den Inhalt der Patientenverfügung und deren Tragweite verstanden hat, und diese freiwillig - d.h. ohne Druck von außen - unterzeichnet hat. 

Allerdings empfiehlt es sich, sich vorher beim Arzt zu erkundigen, ob - und wenn ja, in welcher Höhe - Kosten für die Patientenverfügung anfallen. 

Manche Ärzte verlangen gar nix, manche wollen nur für den Stempel, den sie drauf setzen 20.- € haben und wieder andere lassen sich die Beratung bei der Patientenverfügung gut bezahlen (z.B. 15 Min. für 20 €), obwohl sie rein rechtlich gesehen überhaupt nicht beraten dürfen. 

Der Zeuge bezeugt ,dass der Aussteller der Pat.Verfügung (bzw. der Vollmachtgeber bei einer Vorsorgevollmacht) verstanden hat was er da getan hat. Er bezeugt weiterhin, dass dies freiwillig geschehen ist und der Aussteller einwilligungsfähig ist. Bei sehr alten Menschen sollte ( muss aber nicht unbedingt) der Zeuge ein Arzt sein. Vorsicht!! bitte vorher fragen ob bzw. wieviel er berechnet. Manche Ärzte lassen sich ihre Unterschriften recht gut bezahlen, Andere verlangen nichts. Auf keinen Fall soll ein Bevollmächtigter Zeuge sein. Eine Bezeugung ist übrigens nicht zwingend vorgeschrieben wird aber empfohlen und nochmal "der Zeuge muss  geschäftsfähig und volljährig sein".


Denke mal jeder Volljährige.