Wer darf mit wem GV haben?
Hallo Meine Frage ist ob ich mit 18 (M) Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen (16) haben darf. (Nach Schweizer Gesetzen)
Wie sieht es mit 19, 20 oder noch älter aus? Wie sieht es aus wenn das Mädchen z.B. 15 Jahre alt wäre?
7 Antworten
Hallo,
In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren.
Das heißt, solange beide mindestens 16 Jahre alt sind, ist der Sex erlaubt.
Ist mindestens einer von beiden unter 16 Jahre alt, darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein.
Ein paar Beispiele:
16 und 16: erlaubt
16 und 18: erlaubt
16 und 100: erlaubt
14 und 16: erlaubt
14 und 18: für den Älteren verboten (da Altersunterschied von vier Jahren, in Deutschland und Österreich aber erlaubt)
15 und 18: erlaubt
15 und 19: für den Älteren verboten (da Altersunterschied von vier Jahren, in Deutschland und Österreich aber erlaubt)
Liebe Grüße
Um die richtige Antwort abzurunden, sei nur hinzugefügt, dass man das in Art. 187 des Schweizer StGB nachlesen kann: http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_020.htm
Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:
Schutzalter (Art. 187)
Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Also wenn das Mädchen 16 ist, ist es erlaubt. Wenn das Mädchen erst 15 ist und Du 18, dann kommt es auf den genauen Geburtstag an. Wenn Du mehr als 3 Jahre älter bist als sie, machst Du Dich strafbar.
Das Schutzalter in der Schweiz liegt bei 16 Jahren. Als 18jähriger darfst Du in jedem Fall GV mit einer 16jährigen haben.
Wer mit wem ist im § 187 geregelt. ( § 187 und folgende)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a188
Wie sieht es aus wenn das Mädchen z.B. 15 Jahre alt wäre?
Das wird hier recht verständlich erläutert:
http://www.20min.ch/life/dossier/herzsex/story/17801525
Ab 16 ist für Jugendliche und Erwachsene Sexualität straffrei.Eine Ausnahme besteht,ähnlich wie in Deutschland im Abhängigkeitsverhältnis.Also mit dem erwachsenen Trainer,Chef,Lehrer ist es verboten.Jünger als 16 ist dann legitim,wenn der Altersunterschied maximal drei Jahre besteht.Ist der Altersunterschied größer als drei Jahre entscheidet das Gericht im Einzelfall.Also 15 und 18 wäre legitim.15 und 19 nur dann,wenn eine längere Beziehung besteht und die jüngere das Gericht überzeugen könnte,das "alles in Ordnung ist".In Deutschland gibt es da einen Katalog.
gibt es keine adäquate schweizer Community?
Nope gibt es nicht.
Die Schweiz ist zu klein, als dass sich solche Communities in der Schweiz stabil halten könnten.