Wer darf Kompost anlegen?

11 Antworten

Es kommt darauf an, wie die Gartennutzung geregelt ist. Da kommt es auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.

Nein, das darfst du nicht, der Vermieter kann das auf deine Kosten entfernen lassen.

Es sei denn, der Garten gehört zur Mietsache. Was bei Einfamilienhäusern eher üblich ist.

Ja, wenn die Gartennutzung im Mietvertrag eingeschlossen ist. 

Wieso redest Du nicht einfach mit dem Vermieter? Es macht meines Erachtens wenig Sinn einen Kompost anzulegen, wenn der Vermieter dagegen ist. 

Selbst dann nicht, wenn Du (vielleicht) im Recht bist.

Suche also das Gespräch und nicht den Konflikt.

Um genau zu sein , ist es so , dass Ich Bzw wir Vermieter sind & unsere Mieter darum gebeten haben , ihre müllbehälter von 120 auf 80 Liter verkleinern zu lassen.

Die meinten plötzlich sie würden kompostieren oder wollten sich einen anlegen und wollen deshalb kleinere müllbehälter haben, da sie Kosten einsparen wollen.

Da die Leute mir Bzw uns schon das ganze Haus verwohnt haben , und wir schon auf Eigenbedarf am klagen sind, ( in den letzten zwei Jahren haben die es Geschafft 4x die Kloschüsseln zu sprengen , die Futter und Türen sind im A****, die Bäder sind versifft und verkalkt und mit dem Garten gehen sie auch nicht pfleglich um, obwohl dies vertraglich so festgelegt ist, zwei Bäume sind schon abgestorben. )
Und da sie mit den anderen Sachen im , am und ums Haus herum nicht pfleglich umgehen , mache ich mir sorgen, dass ich früher oder später Ratten im Garten habe und den Kompost später selbst entsorgen muss - sobald der Eigenbedarf durch ist.

Daher würde ich defacto gerne wissen, was hier gesetzlich gilt !

Wenn Du Nutzungsrecht an dem Garten hast ja. Ein richtig angelegter Komposthaufen stinkt auch nicht....

Also dürfte der Vermieter keine Einwände haben !
Allerdings müsste es , sobald ich ausziehen sollte wieder Rückgebaut Bzw entfernt werden , richtig ?
Oder kann es so bleiben ?

@RobinSchwarz

Ein Komposthaufen hat eine gewisse Struktur und muss gepflegt werden. Es ist kein Abfallhaufen! Wer das nicht beherzigt kann Probleme bekommen.

@RobinSchwarz

Ein Komposthaufen/Schnellkomposter ist eine "artgerechte" Nutzung des Gartens, und kein festes Gebäude. Für letzteres bräuchtest Du eine Genehmigung (zusätzlich u.U. auch Baugenehmigung). Und mit der Genehmigung des Vermieters müsstest Du es auch nicht zurückbauen.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, frag den Vermieter (wenn der z. B. auch im Haus wohnt, wo Du den hinmachen darfst. Viele fühlen sich ja grundsätzlich erst mal belästigt (stinkt, lockt "Ungeziefer" an...). Sobald der es akzeptiert, musst Du auch nichts wieder zurückbauen.

Letzten Endes ist es ja kein großer Aufwand, einen richtig gepflegten Kompost zu entfernen. Untergraben und gut.