Wer darf für mich bürgen?

2 Antworten

Im Prinzip darf jeder für dich bürgen, der es sich leisten kann (also Geld hat und/oder ein regelmäßiges, sicheres und ausreichendes Einkommen), volljährig ist und im Vollbesitz seines Verstandes ist. Dann muß dein Vermieter diesen Bürgen noch akzeptieren. Eine zu alte Person z. B. könnte er ablehnen, weil die Bürgschaft ja möglichst lange die möglichen Mietausfälle gegensichern soll.

Es könnte auch sein, dass der Vermieter eine Schufa-Selbstauskunft von dir und dem Bürgen sehen möchte.

Jeder Volljährige. Die Frage ist nur ob der Vermieter den Bürgen akzeptiert.