Wer darf eine neue Hausverwaltung empfehlen?

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Das Angebot des potentiell neuen Verwalters gibst du der jetzigen Verwaltung ab und beantragst gleichzeitig den Tagesordnungspunkt "Vorstellung der Anbieter zur Wahl der Verwaltung".

Der jetzige Verwalter ist verpflichtet, dieses Angebot mit der Einladung zu versenden, weshalb er das Angebot rechtzeitig erhalten sollte. Der jetzige Verwalter kann aber mit Verweis auf die Vorauswahl des Verwaltungsbeirats die Aufnahme des Tagesordnungpunktes verhindern.

Da hilft dann nur noch Plan B, nämlich in der Versammlung einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen und die Versammlung über die Aufnahme dieses Punktes, oder aber über die Genehmigung zur Vorstellung bei dem Tagesordnungspunkt Verwalterneubestellung, direkt zu entscheiden.

Eventuelle Einwände des jetzigen Verwalters, so nach dem Motto, dass käme Überraschend und dürfe daher nicht entschieden werden, kann man mit dem Argument begegnen, dass durch die Vorstellung des Verwalters, niemand (von den Wohnungseigentümern) seinen Rechten benachteiligt wird. Er wird dir nicht das Gegenteil belegen können.

Du müsstest einen entsprechenden Antrag bei der nächsten Wohnungseigentümerveranstaltung bzw. versammlung stellen. Natürlcih garantiert das gar nichts. Wenn der neue Verwalter aber dann natürlich dann Möglichkeiten bietet Kosten zu sparen, z. B. weil der neue Hausmeister weniger verursacht, weil er in der Nähe bereits Objekte betreut oder sogar da wohnt. wäre das sicher eine Option. Die Fixkosten zu senken wird wohl für alle Eigentümer und gerade die, die da nicht wohnen, interessant.

Ich würde da etwas anders rangehen. Ich würde dem jetzigen Verwalter den Top Punkt "sonstiges Anliegen" unterbreiten und ihm nichts von dem Verwalter sagen, denn es handelt sich hierbei ja nicht um ein Angebot, sondern lediglich erst einmal um die Vorstellung des vlt in Frage kommenden Verwalters. Also Top Punkt unterbreiten und in der Sitzung diesen Punkt ansprechen - den Verwalter jedoch nicht vorschlagen, denn das kann so spontan eh nicht entschieden werden - doch du erreichst damit, dass dein Verwalter ins Gespräch kommt und somit wenig Chancen da sind, dass der Verwaltungsbeirat dies nicht verhindert. Dann kann wiederum zur nachfolgenden Sitzung ein ordnungsgemäßer Punkt zur Vorstellung des Verwalterangebots beantragt werden :-P.

Mfg

Ich denke, so eine Eigentümerversammlung hat auch eine Punkteliste, die abgearbeitet werden muss.

Da gehört der Antrag rein, wegen einer neuen Hausverwaltung.

Wenn positiv, dann vorschlagen.

Stell' bei der jetzigen Verwaltung einen entsprechenden Antrag für die nächste Versammlung...