Wer darf ein Einschreiben-Brief unterschreiben?
Hallo, ich habe da eine Frage: Und zwar habe ich gerade reinzufällig in den Briefkasten reingeschaut und dort lag ein Brief von Freitag !!! Es ist ein sehr wichtiger Brief vom Finanzamt. Aufjedenfall wurde der Brief von unserer Hausverwaltung angenommen (Unterschrieben + Uhrzeit). Keiner hat uns Bescheid gesagt. Es ist nichts tragisches, aber darf ein "fremder" man meine Briefe annehmen? Er hätte den Brief auch öffnen können...
4 Antworten
Ja in dem Fall darf eine andere Person es annehmen: Als Ersatzempfänger gelten:
- In den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige des Empfängers
- Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind
Sicher, dass es keine Sendung mit Zustellungsurkunde in einem gelben Umschlag war, auf dem der Zusteller den Zugang selbst eingetragen und mit seinem Handzeichen versehen hat? Wirklich sicher, dass die Unterschrift tatsaechlich von der Hausverwaltung stammt und nicht vom Zusteller?
Ja, da hast du recht. Ein gelber Umschlag, mit Aktenzeichennummer, oben ein Stempel mit Zugestellt und der Name vom unserer Hausverwaltung und die Uhrzeit drauf.
Er wird es gemacht haben, weil du nicht zu erreichen warst, wäre das Schreiben zurück gegangen, wäre noch mehr Zeit verstrichen. Er hat dir damit sogar einen Gefallen getan und er nicht konnte wissen, dass du so spät in den Briefkasten schaust. Ich würde mal davon ausgehen, dass er in Anwesenheit des Postboten den Brief in deinen Kasten gesteckt hat. Bedanke dich bei ihm.
Er wird wohl davon ausgegangen sein, dass du den Brief dem Briefkasten schon entnommen hast.
ein nicht zugestelltes Einschreiben geht zunächst nicht zurück, sondern wartet 7 Tage in der Postfiliale auf Abholung. Der Empfänger erhält eine entsprechende Benachrichtigung.
Und schon sind 7 Tage vergangen und Termine überfällig.
Nein darf nicht
Doch darf. Siehe dazu: Als Ersatzempfänger gelten:
- In den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige des Empfängers
- Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind
ich glaube nicht, dass der Empfänger mit der Hausverwaltung zusammen wohnt. und ein ersatz Empfänger gilt nur dann wenn einer mit der post ausgemacht wurde
Bedanken? Er war am dem Tag bei mir Zuhause und konnte es mir sagen!