Wer darf die Küche behalten?
Meine Freundin hat mit ihrem exfreund zusammen gewohnt. Sie haben sich eine Küche geholt welche er finanziert. Nach der trennung ist er freiwillig ausgezogen und hat ohne Ihr wissen die komplette Wohnung leergeräumt. Unter anderem viele Dinge die Sie bezahlt hat. Nun droht er Ihr auch die Küche aus der Wohnung zu holen. Die Küche wurde extra für die Wohnung zugeschnitten und eingebaut. Die Finanzierung auf Sie umzuschreiben möchte er nicht. Gibt es eine Möglichkeit das die Küche in der Wohnung bleibt?
7 Antworten
Bei Trennungsstreitigkeiten die dieses Ausmaß angenommen haben, empfielt es sich dann doch einen Anwalt einzuschalten. Da können wir hier nur bedingt helfen, da es vermutlich vor Gericht geklärt werden muss, gerade wenn er auch ihr Eigentum unberechtigt mitgenommen hat.
Da deine Freundin sicherlich belegen kann, was sie in der Wohnung angeschafft hat ( Quittungen, Beläge, Bons, Kontoauszüge) sollte es mit der Hilfe eines Anwalts kein Problem darstellen die Gegenstände wiederzuerlangen. Evtl kann man ja die Sachen gegen die Küche aufrechnen?
wenn er die küche haben will, muss er ihr ihre sachen wieder zurückgeben.
solang sollte sie die küche als pfand behalten und vorallem ihm schriftlich auffordern, das er ihr die sachen zurückgibt, mit frist
die alternative ist, man schaut, man schaut wlechen wert die küche hat bzw. die die sachen die er mitenohmen hat und zahlt den anderen entsprechend aus.
evtl. schaut er dann in die röhre.
das man einbauküchen entsprechend anpasst, ist normal udn kein grund, weshalb sie in der wohnung bleiben muss
Sie kann zwar die Dinge die sie gezahlt hat zurückfordern, die Küche aber gehört ihm. Das sie extra zugeschnitten ist spielt keinerlei Rolle.
Wenn er dich Küche will, dann will er sie, und sei es nur aus Sturheit.
Wenn es schon soweit ist gibt es nur eine Möglichkeit, vor Gericht. Was soll man bei einem solchen Verhalten auch sagen??