Wer darf auf einen Behindertenparkplatz?

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Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist auch dann gestattet, wenn das Fahrzeug von einem Nichtbehinderten geführt wird, die Fahrt jedoch für die Beförderung einer berechtigten, eingeschränkten Person dient. Der Parkausweis ist in der Regel nicht fahrzeuggebunden und kann daher für alle Fahrzeuge, die der Beförderung des Ausweisinhabers dienen, verwendet werden.
So können auch Kinder, die eine körperliche Einschränkung haben, einen Parkausweis erhalten, der dann durch die Eltern genutzt wird.
Handelt es sich bei den Fahrten jedoch um sogenannte Besorgungsfahrten, bei denen der Parkausweisinhaber nicht anwesend ist, entfällt die Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz zu parken.

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkplatz/#wer_darf_auf_behindertenparkplaetzen_parken

Da gibt es kein "sollte", "könnte" oder "würde".

Das ist eindeutig gestattet, wenn die berechtigte behinderte Person durch einen Nichtbehinderten befördert wird.

Danke.

Da gibt es kein "sollte", "könnte" oder "würde".

Damit wollte ich nur Antworter ausschließen, die eigentlich keine Sachkompetenz haben.

Woher willst du wissen, ob nicht von den beiden Einkäufern auch jemand die Parkberechtigung hat? Manche Beeinträchtigungen sieht man nicht auf Anhieb und es gibt auch Leiden, die mal stärker und schwächer in Erscheinung treten.
Außerdem finde ich es erstaunlich, dass man vom gegenüberliegenden Parkplatz durch den Kofferraum hindurch das Armaturenbrett erkennen kann und dann auch noch sieht, wessen Parkberechtigung dort liegt.
Es gibt genug Leute, die sich ohne Berechtigung auf Behindertenparkplätze stellen, da muss man nicht hinterfragen, wenn es mal jemand mit Berechtigung tut.

Wenn man eine Person mit entsprechender Berechtigung zur Nutzung der Behindertenparkplätze dabei hat, darf man dort parken.

Und zwar nur, wenn die Person dabei ist.

Das diese sich nun jedoch entschließt doch im Auto zu warten, ist eine andere Sache.

Teilweise sieht man es dein Leuten aber auch nicht an, dass sie die Berechtigung haben. So kann an auch z.B. starke Hüftprobleme und daher die Berechtigung haben, läuft aber für außenstehende scheinbar normal. Was für Schmerzen man wirklich hat sieht man eben nicht.

Wichtig ist diese Parkplätze nicht zu missbrauchen. Wenn ich im FSJ mit den Behinderten unterwegs war, habe ich nur dort geparkt, wenn wirklich ein Gehbehinderter dabei war.

So sehe ich öfter mal die Mutter einer Gehbehinderten, die den Parkplatz auch gerne nutz, wenn ihre Tochter nicht dabei ist. Der Ausweis liegt ja immer vorne drinnen. Aber wehe da steht mal ein Auto ohne Berechtigungsschein drinnen, dann ist sie die erste die laut rum flucht...

wenn sie oma mithaben und oma ist so weit bewegungseingeschränkt, dass sie ein entsprechendes berechtigungsschild beantragt und bekommen hat, dürfen die einkäufer den behindertenparkplatz benutzen, solange sie omma dabeihaben.

sollte der behindertenparkplatz besetzt sein, darf das auto auch ausserhalb der parkfelder so abgestellt werden, dass es niemanden behindert ;))