Wer darf an Gasleitungen arbeiten?
Ein bekannter ( Eigentümer ) möchte gerne privat vermieten an Frank X. welcher von Beruf SanitärInstallateur ist. Frank X. hat im Treppenhaus aus 2 Steigleitungen , verzinktes Stahlrohr - drucklos seit 1 Jahr , und ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers, die Gasleitung auf eine Leitung umverlegt ??? die Gasleitung ist 15 Jahre alt und durch eine Firma eingebaut wurden. Die Gasuhr har der Vermieter bereits im Vorfeld durch die Stadwerke ausbauen lassen Frank X. hat keinen Meistertitel, ist nicht Selbständig und angestellt in seinem Beruf. Ein Prüfprotokoll
Frage: 1 ) darf Frank X. das, weil er vom Fach ist 2 ) welche Nachweise muß er dem Vermieter vorlegen
3 ) was passiert wenn er es einfach von sich aus getan hat, ohne die Genehmigung des Vermieters eingeholt zu haben
4 ) Muß man diese arbeiten der Gebäudeversicherung mitteilen, was passiert im Schadensfall
5 ) Muß eine Meldung an den Gasverbraucher erfolgen
5 ) hat der Vermieter das Recht, die Zuweisung der Gasuhr zu verbieten ????, da keinerlei Rechnung vorliegt
Danke vorab
Anton2010
4 Antworten
ich würde die stadtwerke anrufen, zusammenlegung von gasleitungen... wenn da was schief geht.....krawumm
du kannst bei den stadtwerken sagen, das du als besorgter mieter anrufst aber nicht möchtest, das dein vermieter davon erfährt,.... aber sicherheit geht vor!
auch wenn er sanitärinstallateur ist, solche dinge in häusern unterliegen immer einer endabnahme - wenn schwarz gearbeitet wurde, streikt auch die versicherung. wenn er von sich aus daran rumgebastelt hat, stellt das sogar eine straftat dar...unberechtigtes eingreifen in gefährliche l...
auch das gasuhrenproblem kannst du mit den stadtwerken besprechen - die haben ahnung bzw. leute die da mehr ahnung von haben.
1) ja 2) Das er in diesem Beruf wirklich arbeitet und ne GEnehmigung hat das er sowas machen darf 3) Kann angezeigt werden eventuell kündigung 4) Ja muss man damit man versichert ist, wenn nicht dann hat man einen Prozess am hals 5) ja denke schon
Komme nicht aus der Berufbranche, aber es ist eigentlich klar. Kommt drauf an was gemacht wird, wenn der Vermieter beauftragt diesen Herrn X muss er auf jedenfall sich bei der VErsicherung melden weil es sonst betrug ist, mann muss ja immer alles versichern -.- Am besten rufen sie einfach mal in der VErsicherung an udn diese werden Ihnen alles erklären. Der vermieter lässt also ohne den HErrn X zu bezahlen an der Gasuhr arbeiten. Am besten holt man sich da fachmännische Beratung bei Profis. Eigentlich müsste das der jenige wissen, der in so einem Beruf arbeitet.
was alles hinter der gasuhr liegt, haftet der vermieter, die uhr gehört dem gaslieferant, es darf keine arbeiten an diese leitungen gearbeitet werden ohne wissen des verm., wer daran arbeitet muss -fachkenntnisse- haben, braucht kein meisterbrief zu haben, bei eventuelle schäden ist immer zu erst der vermieter haftbar, der den "auftrag" vergeben hat an.......,der wiederum zur -rechenschaft- herangezogen wird
ja wenn er in dem beruf arbeitet und sein chef das unterschreibt(meister)ist die sache ok,denn so vermute ich als fachmann arbeitet er auch auf anderen baustellen mit gas und ein guter fachmann wird nur stichprobenmäßig geprüft sonst kann es der chef gleich selbst machen
frage: kommen sie aus der Berufsbranche, woher erkennt der Vermieter das er dazu berechtigt ist, was müßte er dem Vermieter direkt vorlegen -da er ja nicht als Firma arbeitet Ein Druckprobenprotokoll liegt vor, aber ohne Stempel der Firma und deren Unterschrift,