Wer bildet keine Bedarfsgemeinschaft mit seinem Partner?

12 Antworten

  • stichwort untermieter -

hatte ähnliche situationen bereits gehabt. die agentur für arbeit versucht immer gerne bedarfsgemeinschaften zu schaffen... mach ihr einen untermietvertrag mit dem sie zur arge geht. dann soll sie sagen sie wohnt in einer wg wo sie bad und küche mit benutzten darf, ein eigenes zimmer hat und ganz wichtig: einen eigenen kühlschrank.

muss dazu sagen: bei mir waren es auch immer echte wohngemeinschaften und keine lebensgemeinschaften. die wollten mich auch mit kerlen in eine lebensgemeinschaft stecken oder einmal mit zweien und einem mädel. schon komisch was für die alles eine BG ist ^^

Die Regelungen zur Bedarfgemeinschaft sind relativ übersichtlich.
Wie schon mehrfach hier angedeutet, habt ihr ein Jahr Zeit, das Zusammenleben auszuprobieren; zum Ausprobieren gehört z.B. auch das gemeinsame Kochen oder in einem Bett verschiedene Stellungen zu üben^^.
Zieht ihr zusammen, reicht es, wenn der Antragsteller erklärt, dass keine BG vorliegt.
Die Sachbearbeiter wissen genau, dass diese sognannte "wahrheitsgemäße Erklärung" ihnen genügen muss. Das heißt, ein SB, der dennoch versucht, eine BG zu konstruieren, weiß im Prinzip genau, dass er illegal handelt. In diesem Moment würde ich mich mit dem Sachbearbeiter auf keinerlei Diskussionen oder Rechtfertigungen einlassen und ihm knallhart um die Ohren hauen, dass du dir deiner Rechte voll bewusst bist und im Zweifel keine Klage scheust. Was meinst du, wie schnell der von seiner Unterstellung ablässt.
Zu Hausbesuchen schau auch mal hier:
https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

ihr könnt 1 jahr zusammenleben ohne das ihr als bg gerechnet werdet. das ergiebt sich aus dem §7 sgb2. die einzigen vorraussetzungen dafür sind das ihr kein gemeinsames kind habt und getrennt wirtschaftet. das bedeutet aber nicht das ihr getrennte betten oder sowas haben müsst. dieses eine jahr ist eine art probezeit in der ihr euer zusammenleben ausprobieren sollt. ihr könnt also ganz normal als paar in der wohnung leben.ihr müsst also auch keine angst vor einem hausbesuch zu haben. wichtig ist das ihr euch von der arge nicht zu einer bg machen lasst. besteht also darauf das ihr keine bg seid und du nicht bereit bist für deine freundin einzustehen, egal was der sachbearbeiter sagt. wenn ein bescheid kommt in dem ihr als bg gerechnet werdet, sofort wiederspruch einlegen. wenn der abgelehnt wird, holt euch einen beratungsschein beim amtsgericht und geht zu einem anwalt für sozialrecht. ein brief vom anwalt bewirkt bei der arge manchmal wunder. aber ich glaube nicht das es soweit kommt, denn die arge lässt es mit sicherheit nicht auf eine klage ankommen, weil sie wissen das sie die verlieren werden. ich wünswch euch viel erfolg und ein schönes zusammenleben.

Ich lebe nicht in dieser Situation, stand aber auch vor der Entscheidung. Damals lass ich im Internet was von einem Jahr "Schonfrist". Weil man heutzutage beim Zusammenziehen nicht gleich von einer Eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen könne. Ich habe meine Sachbearbeiterin direkt drauf angesprochen. Damals war ich mit meinem Freund ein Jahr zusammen. Sie meinte, dass diese Schonfrist nur nach Scheidungen für den neuen Partner gilt. Und dass es keinerlei Möglichkeiten gäbe diese Eheähnliche Gemeinschaft und deren Berechnung zu umgehen. Sie fand diese Ansicht zwar Schrott, gerade in der heutigen Zeit. Müsste sich aber natürlich an die Gesetze halten. Soviel weiß ich dazu. Und wenn deine Freundin einfach mal hingeht und fragt? Kommt natürlich immer auf den Sachbearbeiter an aber dann könnt ihr ganz sicher sein. Vielleicht wenn du ne Erklärung abgibst, dass ihr noch net so lange zusammen seit, dass du auch für sie aufkommen willst oder sowas? Man sollte alles probieren. Bei vielen Gesetzen haben die ARGEs auch Entscheidungsfreiheiten. Mir wurde vor 1,5 Jahren eben die Auskunft gegeben.

Ihr könnt ein 1. Jahr zusammen leben, ohne das die ARGE von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht. Manche ARGen machen das aber nicht und gegen von ersten Tag von einer BG aus, das ist aber falsch. Nach 1. Jahr werdet Ihr Automatich eine BG.