Wer bezahlt Vermietet-Schild auf Privatparkplatz?

2 Antworten

Ich gehe mal von folgender Überlegung aus: Wenn ich in ein Restaurant gehe und mir etwas bestelle ohne nach dem Preis zu fragen, muss ich das hinterher trotzdem bezahlen. Du hast dem Hausmeister einen Auftrag erteilt und dieser hat ihn ausgeführt. Wenn über Kosten nicht gesprochen wurde, ist das sicher kein Grund zur Zahlungsverweigerung. Es sei, er verlangt eine unangemessen hohen Betrag. Der Hausmeister ist auch nicht der Vermieter, er hat sicher gar kein Etat für solche Wünsche. Du hättest auf jeden Fall vorher klären sollen, unter welchen Bedingungen Du ein Schild bekommen hättest.

Wenn jemand einen Gegenstand, Land oder Parkplatz vermietet, dann muß derjenige dieses Teil oder den Platz auch zu meiner Verfügung stellen! Kann er das nicht, ja wozu zahl ich denn dann Miete? Öffentlichen Verkehrsraum kann man nicht vermieten! Ein Platz an der Straße, der nicht abgegrenzt ist, ist aber öffentlicher Verkehrsraum! Ein Schild macht daraus immer noch keinen Privatparkplatz! Erst wenn sichergestellt ist, das der Platz immer zu meiner Verfügung ist, also mit abschließbarem Poller oder so abgetrennt, ist die Mietzahlung gerechtfertigt!

Ich denke, dass dieser Mangel des Stellplatzes schon vorher bekannt war und durch den Mietvertrag damit abgesegnet wurde. Wenn ich z.B. mir eine Hose kaufe, die zu klein ist und ich deshalb nicht tragen kann, kann ich auch niemanden dafür verantwortlich machen.

@wotan38

Ich kann nichts vermieten, was ich nicht besitze! Ob die Hose paßt, oder zu klein ist spielt keine Rolle, wenn der Verkäufer nicht der Besitzer ist! Das was die Städte da mit Anwohnerparkscheinen macht, ist was ganz anderes! Die haben zur Durchsetzung das Ordnungsamt im Rücken! Als Privatperson ist sowas nicht machbar! Ich kann das Stück Straße vor meinem Haus, nicht als Parkplatz vermieten, weil das öffentlicher Verkehrsraum ist und ich die Rechte damit an die Stadt abgetreten habe!