Wer bezahlt Schaden am Wasserhausanschluss?
Vor 3 Jahren habe ich ein Eigenheim gekauft, Bj 1984. Der Wasseranschluss bis zur Wasseruhr ist ebenfalls von 1984. Wo dieser verläuft innerhalb des Grundstückes ist unbekannt. Jeder Nachbar hat andere Informationen und der Wasserversorger weiß garnix. Bekannt ist nur der Hauptanschluss (ca. 50m vom Haus entfernt aus PE) und der letzte Meter zwischen Stelle wo die Wasserleitung (Stahl) durch die Wand geht bis zur Wasseruhr. Nun ist leider eine Verbindung zw. Wand und Wasseruhr undicht. Man sieht Rostfahnen, jedoch tropft es nicht kontinuierlich. Jedoch ist eben die Stelle feucht. Der Wasserversorger war da und hat sich die Stelle angeschaut. Im Zuge des 6-jährigen Austausches der Wasseruhr soll nun auch gleich der anschluss erneuert werden - eben mindestens dieser Meter Stahlleitung bis ggf. vor die Wand im Außenbereich.
Trockenbau öffnen und den Bereich ausgraben würde ich übernehmen. Nun die Frage. Muss ich die erneuerung der Leitung selbst bezahlen oder ist das Sache des Versorgers? Es liegt auf meinem Grundstück. Hat jemand Erfahrung, was sowas kosten könnte?
2 Antworten
Muss ich die erneuerung der Leitung selbst bezahlen oder ist das Sache des Versorgers?
Alles was vor der Wasseruhr ist, gehört dem Versorger und er trägt auch das volle Finanzielle Risiko daran. Die Arbeiten und die Ersatzteile dürfen Dir nicht in Rechnung gestellt werden.
Als Hauseigentümer hast du lediglich eine Kontrollpflicht für den sichtbaren Teil der Leitung, was den Betreiber des Leitunggsnetzes aus der Haftung für Schäden an Deinem Gebäude entbindet, wenn dies durch austretende Medien beschädigt wird.
normalerweise zahlt der versorger bis zur grundstücksgrenze.. (und ich glaube, selbst daran wirst du beteiligt) alles danach bis zum haus ist deine sache...
Höchst interessant. Ich kannte das bisher auch so, das ich als eigentümer für alles, was auf meinem Grund ist verantwortlich bin, also auch zahlen müsste. Stutzig hat mich das ganze halt nur gemacht, als die Heizungsfirma mir sagte, das sie dies nicht machen dürften, da das Sache des Wasserzweckverbandes sei. Demzufolge ist also der logische Übergabepunkt die Wasseruhr und davor ist das Sache des Wasserversorgers, der über die üblichen Wassergebühren diese Instandhaltung dann finanziert und nicht gesondert in Rechnung stellt.
Unsinnn....
Das Leitungsnetz gehört dem Versorger bis zum Übergabepunkt (Wasseruhr) einschließlich dem finanziellen Risiko daran. Alles woran man den Grundeigentümer beteiligen könnte, ist der Neuausbau, nicht an der Instandhaltung