Wer bezahlt die neuerdings eingestellten Concierges in unserem Mietshaus?

4 Antworten

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Bei einem Concierge Service handelt es sich um umlegbare "sonstige" Betriebskosten im Sinne des §2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung. Bei allen Kosten dieser Art (sonstige) ist es jedoch erforderlich, dass die Übernahme der Kosten im Mietvertrag vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, und findest du solche Kosten später in deiner Nebenkostenabrechnung, kannst du die Abrechnung in dem Punkt beanstanden.

Dankeschön für die Auszeichnung. Freue mich dass ich dir helfen konnte.

Das richtet sich ... wie meist in D ... nach der Situation, ob diese Kosten umlagefähig sind oder nicht. https://www.mieterbund.de/index.php?id=350 Hier sollte eine einfache Anfrage an den Vermieter weiterhelfen.

Wobei ich bei einem städtischen Vermieter eher Richtung Übernahme durch den Vermieter tendiere. Ähnliches hatten wir vor Jahren in HH in der Siedlung Kirchdorf-Süd ... mancher blieb lieber ohne Wohnung als dort hinzuziehen, so "runtergeritten" waren "die Blöcke". Die SAGA hatte dann u.a. entsprechende Eingangskontrollen eingerichtet, die von den Mietern gut angenommen wurden. Der Nutzen für die SAGA lag in der Erhöhung der Attraktivität und damit Minderung des Mietausfalls.

Bei einem städtischen Vermieter kann man wirklich davon ausgehen, daß der zahlt.

Sonst käme es auf die Mietverträge an und was darin als abrechenbare Nebenkosten erlaubt wäre ( Hausmeisterkosten z.b)

Das Tätigkeitsprofil der Concierge unterscheidet sich drastisch vom Hausmeister! Daher nicht gleichsetzbar.

@Gerhart

richtig, aber auf einer solchen Basis würden es Vermieter erstmal probieren mit der Umlage.

ansonsten war das vor allem ein Beispiel für das Argument , auf das es ankommt :

Sonst käme es auf die Mietverträge an

Warum sollte der Vermieter das denn bezahlen?

Wer die Musik bestellt, zahlt.

@Gerhart

Da müssten wir jetzt erst mal einen Blick in den Mietvertrag werfen ;)

Weil dass seine umgesetzte Idee ist und nicht meine. Ich bin eingezogen da war an Concierges überhaupt nicht zu denken. Sie können nichts verhindern. Weder Vandalismus noch ruhestörenden Lärm noch Brandstiftung noch illegale Grafittis noch Sprengstoffattentat. Denn potentielle Täter tun es mit Sicherheit nicht während ihrer Dienstzeit. Die "Spätschicht" verlässt 20 Uhr den Eingangsbereich. Auch eine Videoüberwachung ist sinnlos, wenn der Täter sich vermummt und im Gangbild verstellt. Außer, das sich nicht wenige einsame Damen vor dem Tresen tummeln und ein wenig Trost täglich suchen im Gespräch, haben sie keinen Zweck. Dafür soll ich bezahlen? Ach ja doch, sie nehmen dem ehemals Verantwortlichen der noch da ist und sein hohes Gehalt bezieht die Arbeit weg. Es dient nach meiner Meinung nur der Überwachung der Mieter und deren Besucher. Begründete Reparaturen werden zunächst prinzipiell abgelehnt wenn z.B. der Heizkörper nur lauwarm über Wochen wird. "Haben sie ihn denn entlüftet?" Ich brauch eine HB. Das ist der Zweck und den soll ich bezahlen? Na fein ausgedacht. Scheiß Deutsche Einheit! So einen Mist hatten wir nicht. Alles nur wieder weitere Ausbeutung, Überwachung und Kontrolle.

Conciergen gibt es heute viele, überall dort, wo die Häuser recht chaotisch mit viel Vandalismus sind . Und daher bezahlt der Vermieter die C gerne.........