Wer bezahlt den Schaden am Lack wenn Eisschollen vom Lkw fallen.
Gestern sind von einem lkw vor uns 3 grosse Eishockey vom Dach geflogen die direkt vor unsern wagen aufgeschlagen sind und in 1000 einstecken zerbrochen sind. Es War als ob man in einen stein regen fährt. Ich gäbe jetzt ein paar tiefe Kratzer im Lack. Die Beseitigung kostet ca. 2500 €. Eine Zeugin für den Vorfall habe ich, und bei der Polizei habe ich auch den Namen Lkw Halters erfahren. Ich möchte gerne wissen ob ich ein Recht habe meinen Schaden ersetzt zu bekommen, oder ob ich in der Beweispflicht bin. Ich weiß gar nicht wie ich beweisen soll das die Kratzer von den eisschollen- Stücken kommen, obwohl es wirklich so ist. Oder ob ich den Schaden unter Pech gehabt, einfach vergessen soll. Danke für eure Antworten..
12 Antworten
Verursacher ist der LKW, daher hat die Haftpflichtversicherung, bzw. Halter + Fahrer des LKW´s für den Schaden aufzukommen. Du hast sogar eine Zeugin, das ist schon mal positiv.
Du hast das Recht deine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Verursachers geltend zu machen. Bei der von dir genannten Höhe liegt kein Bagatellschaden mehr vor. Daher solltest du umgehend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten über den Schaden an deinem Auto beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind ebenfalls vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu übernehmen. Wenn du dem Sachverständigen einen Abtretung unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zutreten. Über das Kennzeichen kann der Sachverständige auch direkt die Versicherung des LKW ermitteln.
Hallo,
der Fahrer und/oder. Halter des LKW dürfte haftbar sein, da er für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist.
Melde es deiner und der gegnerischen Versicherung. Hilfreich wäre vermutlich auch eine Anzeige bei der Polizei.
Die Versicherung des Gegners bekommst du hier:
http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html
Den Schaden beweisen kann ein Gutachter.
Warum soll er es denn seiner eigenen Versicherung melden ???
Der Schaden wurde von dem vorrausfahrenden LKW verursacht.
Der Fahrer des LKW´s hätte vor Beginn der Fahrt den LKW vom Eis befreien müssen.
Eine Zeugin hast Du - auch den Schaden der Polizei gemeldet.
Rufe beim Zentralruf der Autoversicherer an - Telefon-Nr. 08002502600 unf schildere den Vorfall - Du musst deinen Namen, Adresse und Kfz-Nr. angeben - und das Kennzeichen des LKW´s - und bekommst von der netten Dame am anderen Ende den Fahrzeughalter, sowie auch den Versicherer + Versicherungs-nr. mitgeteilt.
Alternativ Kontakt-Aufnahme mit www.zentralruf.de
Das Fahrzeug bringst Du in deine Kfz-Werkstatt, die dann evt. auch noch einen Kfz-Gutachter beauftragen. Bei den meisten Kfz-Werkstätten kannst Du den Schaden dann abtreten - dies bedeutet - sie setzen sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und wickeln für dich den Schaden ab.
Solltest Du kein Leihfahrzeug benötigen, bekommst Du für jeden Reparatur-Tag eine Ausfallentschädigung gezahlt.
Gruß A.
du bist in jedem fall in der beweispflicht. ggf. müssen gutachter beweisen, ob du vielleicht zu dicht aufgefahren bist, ob es möglich war, den schaden zu verursachen usw. ein teures unterfangen, mit ungewissem ausgang. hat die polizei reste vom eis sichern können?? ist der schaden versichert oder bleibst du vielleicht doch auf den kosten hängen, wenn dein gegner zahlungsunfähig ist. bevor du weiter geld ausgibst, kläre die wichtigen fragen vorab.
jaaa jaaa theorie und praxis mein lieber paragraphenreiter... recht haben und recht bekommen und vor allem an sein geld zu kommen das dürfte auch dir klar sein....du fehler teufel...
Warum schreibst Du denn solch einen Unsinn ?
In Deutschland müssen alle Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben (Pflichtversicherung) und somit ist es völliger Quatsch darauf hinzuweisen, ob der Schadensverursacher zahlungsfähig ist.
Zudem hat der LKW-Fahrer Verkehrsunfallflucht begangen (§142 StGB)
ne...hat er nicht .....Ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort kann nur Vorsätzlich begangen werden ......Beweiße dem Fahrer das er es bemerkt hat das Eisplatten vom Dach gefallen sind und einen schaden verursacht haben .......
Der LKW Fahrer ist verpflichtet seinen Wagen (übrigens auch Private PKW) von Eis zu befreien. Da muss die Firma zahlen. Sicher haben die eine Versicherung dafür. Du solltest Kontakt mit der Firma des LKW aufnehmen und im Notfall einen RA hinzuziehen. Das würde Sinn machen. Ich bin ganz sicher, dann wird der Schaden auch bezahlt. Frag mal bei deiner Versicherung nach, auch das ist eine Möglichkeit. Viel Erfolg
Viele Fehler: Erstens ist es unerheblich, ob der Gegner zahlungsunfähig ist, da für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung bestehen MUSS und WIRD und diese sich evtl. beim Halter des LKW bedient (Regress). Zu dichtes Auffahren ist hier ebenfalls unerheblich, da LKW-Fahrer Eis vor Fahrtantritt vom LKW zu räumen haben und der LKW-Fahrer die Unfallursache gesetzt hat. Zudem hat der LKW-Fahrer Verkehrsunfallflucht begangen (§142 StGB)