Wer bezahlt den Blutalkoholtest?

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Man muss nicht alles mitmachen was die Polizei einem sagt! Bei einer Kontrolle kann man eien UK ablehnen...Dann wird eine Blut untersuchung gemacht! Wenn du negativ bist, bist du aus der sache raus....wenn nicht, dann darfst du Zahlen.

Okay. Naja, natürlich fahre ich nicht, wenn ich was getrunken habe - daher trinke ich auch überhaupt nicht, weil ich viel zu gerne Auto fahre. Es ging nur darum einfach mal alles abzulehnen, was die Polizei möchte. Also den Alkomat zu verweigern, die Blutentnnahme zu verweigern, einfach bei allem "Nein" zu sagen.

Ich hab jetzt mal einen Polizisten gefragt: Es ist genauso, wie Du es gesagt hast!

Bei einem negativen Befund müßte die Kosten normal die Polizei tragen....

Genau....! Und jedes falsche Verhalten der Polizei müßte richtig bestraft werden...! Nur weil es Polizisten sind, sind das noch lange keine Götter in Schwarz...

Es gibt überhaupt keine Mitwirkungspflicht. Wenn ich keinen Alhohol getrunken habe oder Drogen genommen ,sind sie nach dem Bluttest fällig. Anzeige: falsche Verdächtigung , Verfolgung Unschuldiger , schwere Nötigung und Eingriff in die körperliche Unversehrtheit , Körperverletzung und Freiheitsberaubung. (Grundrechtsverletzung ) Den Test muß du machen ,wenn du dich wehrst haste eventuell Widerstand am Hals. Danach sind sie aber mit ihren hoheitlichen Rechten am Ende , dann kannste dich wehren wenn dich noch einer anfässt. Nichts unterschreiben. Datenschutzbeauftragten deines Landes in Kenntnis setzen , es kann nich jeder Clown einfach dein Blut untersuchen ,sehen was du für Krankheiten hast usw. das abspeichern und für jeden Heinz zugängig machen.Den Befund können sie sich sonst wohin stecken wenn er da ist. Ich würde mir den Hindern abwischen damit und zurück senden ,da haben sie noch eine Stuhlprobe.Durch die Anzeigen wird denen der Kopf qualmen das bringt sie nachweislich in erhebliche Schwierigkeiten. Da können sie sich den Mist einrahmen

Halten wir fest. Man muss einen gemessenen Blutalkoholwert von 0,0 nicht selbst zahlen. Was ist aber, wenn man den Atemtest verweigert, es dann zur Blutentnahme kommt und der Wert unter 0,49 Prom. ausfällt ? Es gab außerdem keine Ausfallersheinungen, sodass sich auch keine Strafrechtliche Relevanz ergibt. Zahlt man den Bluttest (inkl. Arzt, Gebühren usw.) dann auch ?

das kommt dann auf die Auslegung an. Hier würde ich einmal sagen , wird die Staatsgewalt dann dir unterstellen " Irreführung von Beamten im Dienst" weil der zu Testende ja wusste das er oo hat aber aufgrund seiner Weigerung hier auch die Mitwirkungspflicht verletzt hat. Also wenn es nun wirklich draum geht die Kosten dieser Untersuchung an den Mann zu bringen, dann wird der zu Testende wohl diese tragen müssen. Ich denke das es auch im Falle einer allgemeinen Verskehrskontrolle diese Mitwirkungspflicht zum tragen kommt. Und wohlmöglich wird dann aus der Blutkontrole letztendlich eine Klage wegen Irreführung von.... entstehen.

Aha! Ich wusste gar nicht, dass es etwas wie eine Mitwirkungspflicht gibt. Was besagt die denn?

@Rakastaan

Nach einem Artikel 5 ist den Aufforderungen des Polizeibeamten Folge zu leisten. Ein Alkoholtest ist eine Auffordrung, aber es geht ja letztendlich nicht um die Erlaubnis den Test durchzuführen der würde ja nichts kosten!!!, sondern um die Irreführung, die der zu Testende veranstaltet. Das kostet.

@Auchdazu

Ja sicherlich muss ich Folge leisten - das gilt aber nicht uneingeschränkt. Polizeiwillkür ist in Deutschland Gott sei Dank nicht möglich. Wenn Der Polizei die Kontrolle mit "Allgemeine Verkehrskontrolle" beginnt, kann ich ja rein theoretisch den Alkotest komplett verweigern, weil ja offensichtlich kein dringender Tatverdacht besteht, oder?

@Rakastaan

Du solltest im eigene Interesse den Alkohltest lieber machen, er kann beim Verdacht auf Fahren unter Alkohol oder Rauchmittel Einfluss von einem Richter angeordnet werden und das geht schneller als du denkst. In dem Fall wird dann in der regel ein Bluttest fällig. Wenn sich der verdacht nicht bestätig entstehen für dich keine Kosten, den du hast ja das Recht den Alkoholtest erst einmal zu verweigern.