Wer bezahlt bei Sachbeschädigung an Wohnungstür?

4 Antworten

Wir haben aus Angst nicht auf gemacht und haben gewartet bis der Mann weg war.

Warum habt ihr nicht die Cops gerufen?

Wer hat also Recht?

Grundsätzlich gehen Schäden an der Mietsache im Innenverhältnis zum Vermieter immer zu Lasten des Mieters, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde, die dem Mieter zuzuordnen sind. Der Mieter muss sich dann im Außenverhältnis versuchen durch den Verursacher schadlos zu halten.

Ob das hier der Fall ist, ist aber fraglich. Es war kein Gast von euch nehme ich an.

Involviert eure Haftpflichtversicherung.

Ist die Wohnungstür auch Haustüre?

In einer guten Gebäudeversicherung sollte der Einbruchversuch oder auch Vandalismus am Objekt mitversichert sein. Ferndiagnose hier natürlich unmöglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also die vermieterin muss erstmal nicht für den Schaden aufkommen, sondern der Verursacher

und wenn dieser nicht zu erreichen ist und sich weigert mit der vermieterin in kontakt zu treten?

@JanineSchn98

Dann soll der Eigetümer haften?

Eigentlich müsste der Verursacher zahlen, wenn ihr seinen Namen kennt würde ich ihn darauf ansprechen und ggf. wegen Sachbeschädigung anzeigen.
Ansonsten eure Hausratversicherung fragen (sofern ihr eine habt)

Ja wir haben sowohl eine hausrat als auch eine haftpflicht, ich hab mich aber gefragt welche eintreten würde und ob das überhaupt ginge

zudem muss ich noch dazu sagen dass nur die vermieterin den namne kennt, uns wurde er nicht gesagt

Du nimmst deine Türen mit wenn du umziehst?

Ansonsten handelt es sich hier ehr nicht um Hausrat.

Wieso sollte der Mieter dafür haften? Blödsinn.

Der Verursacher haftet gegenüber den Eigentümer, also dem Vermieter. Ist das Problem des Vermieters, wenn der nicht zu ermitteln ist.