Wer bestimmt , wer in einer Erbengemeinschaft der Steuerpflichtige ist?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Steuerpflicht verhält sich ähnlich wie die Grunderwerbsteuer.

Dem Fiskus ist es egal, wer die Steuer übernimmt, ob der Verkäufer oder Käufer. Dies wird normalerweise zivelrechtlich unter den Geschäftspartnern abgewickelt und schriftlich abgeklärt. Der Fiskus überlässt die Gestaltungsfreiheit den Parteien.

Wichtig hierbei ist, dass zu einem ungeteilten Grundstück nur eine rechtliche Person zur zahlungspflichtig herangezogen wird.

In Deinem Fall hast Du jedoch einmal bezahlt und somit einen stillschweigenden Vertrag mit dem Fiskus geschlossen (Gewohnheitsrecht). Zahlen mußt Du ab jetzt alleine und kannst Dir zivilrechtlich die Anteile von den Anteilsnehmern zurückfordern.

silvia140359 
Fragesteller
 14.06.2010, 08:21

... wenn ich aber, aus welchem Grund auch immer nicht mehr zahlen kann, was passiert dann ?

DerRumpelrudi  17.06.2010, 00:22
@silvia140359

Hypothek im Namen aller Beteiligten aufnehmen.

Info hier www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer - Steuerpflicht der Erbengemeinschaft Häufig wird es so sein, dass mehrere Erben vorhanden sind, also eine Erbengemeinschaft existiert. In diesem Fall richtet sich die Besteuerung jedes einzelnen danach, mit welchem Anteil (= Erbquote) er am Nachlass beteiligt ist.Im Einzelnen gilt:

  1. Hat der Erblasser hinsichtlich des Nachlasses eine Teilungsanordnung getroffen, hat dies für die Steuerpflicht der einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft keine Sonderfolgen. Auch wenn der einem Erben zugewandte Nachlassgegenstand eine niedrigere Bewertung hat, als der der anderen Erben, kommt das im Ergebnis allen Erben gemeinsam zugute. Die Besteuerung erfolgt nämlich auf den gesamten Nachlasswert, wobei jeder Erbe zu gleichen Teilen steuerpflichtig ist.

  2. In dem Fall, dass der Erblasser eine Teilungsanordnung mit einem Vorausvermächtnis verbunden hat, hat der davon Begünstigte den erhaltenen Nachlasswert alleine zu versteuern. Auch die Schlechterstellung des Benachteiligten ist steuerlich zu berücksichtigen.3. Kommt es zwischen den Erben zu Abfindungszahlungen als Ausgleich für einen höheren Anteil am Nachlass, so ist dies im privaten Bereich steuerrechtlich nicht erheblich. Hat sich die Abfindungszahlung dagegen auf den Ausgleich von Betriebsvermögen bezogen, unterliegt sie der Einkommenssteuer.

  3. Haben die Erben einzelne Nachlassgegenstände unter sich aufgeteilt und nehmen so eine Teilung des Nachlasses vor, ist dies steuerrechtlich unerheblich.

Hab mal in den Antworten geschmökert. Es geht um Grundsteuer anscheinend (hättest du erwähnen sollen, klang alles nach Erbschaftsteuer). Eine Erbengemeinschaft ist im Steuerrecht immer der Steuerpflichtige. Diese Gemeinschaft wird vertreten durch alle Gemeinschafter (wenn man sich nicht einigen kann) oder - optimal- durch ein Mitglied der Gemeinschaft. Wenn keine Einigung hinsichtlich des Vertreters der Erbengemeinschaft möglich, wird es schwierig. Oft dann sogenannte Einzelbekanntgabe an alle Beteiligten. Die Behörde / Amt usw. kann aber verlangen, dass ein gemeinsamer Vertreter benannt wird.

Hier handelt es sich offenbar um die fällige Grundsteuer. Diese kann aus der Erbmasse bezahlt werden. Im eigene Interesse solltet ihr euch bald inig werden wie das Erbe afgeteilt wird. Im Prinzip kann jedes Mitglied der Erbengemeinschaft die Auszahlung verlangen. Wenn dann nicht genügend Barvermögen vorhanden ist, wird die Immobilie versteigert. Dann haben alle gemeinsam den Schden.

Häh ? Meines Wissen wird eine Erbengemeinschaft wie eine rechtliche Person behandelt und ist gemeinschaftlich steuerpflichtig.

silvia140359 
Fragesteller
 14.06.2010, 07:22

Bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, habe ein Jahr die Kosten der geerbten Wohnung alleine getragen, weil sich keine meiner Schwestern daran beteiligt hat. Ließ den Stuerbescheid nun für dieses Jahr an eine meiner Schwestern schicken, nun kommt die Mahnung, daß die Steuern nicht gezahlt wurden. Ich habe auf der Gemeinde nachgefragt und bekam die Antwort.... sie alleine sind Steuerpflichtiger, eine Erklärung warum konnten sie mir nicht liefern !

Welfensammler  14.06.2010, 07:27
@silvia140359

Auf wen ist denn die Wohnung gemeldet ? Auf dich alleine oder die Gemeinschaft ?

silvia140359 
Fragesteller
 14.06.2010, 07:29
@Welfensammler

die Wohnung ist auf uns 3 gemeldet, im Steuerbescheid steht mein Name und Miteigentümer

angy2001  14.06.2010, 07:31
@silvia140359

dann lass dich mit dem Kommentar nicht abspeisen silvia - alle sind gemeinsam steuerpflichtig.

Welfensammler  14.06.2010, 07:31
@silvia140359

Wenn die anderen Miteigentümer sind, bist du Haupteigentümer ? Dann geht der Bescheid an dich.

Sind alle 3 gleichberechtigt, hätten auch 3 Bescheide zugehen müssen.

silvia140359 
Fragesteller
 14.06.2010, 08:15
@Welfensammler

... wieso bin ich Haupteigentümmer, die Wohnung geht zu gleichen Teilen an uns drei ?!

Welfensammler  14.06.2010, 17:49
@silvia140359

Das war eine Frage an dich.