Wer bestimmt ob die Sonderrechte bei ein Einsatz frei sind bei der Polizei?

6 Antworten

Der Fahrer des Fahrzeugs. Der übernimmt nämlich auch die Verantwortung.

Bitterkraut  06.12.2015, 12:29

Nein, der Fahrer bestimmt das sicher nicht. Das bestimmt die Einsatzleitung.

Hermeshimself  06.12.2015, 22:07
@Bitterkraut

Nein, die EL kann die SoSi freigeben. Ob der Fahrer sie aber einsetzt liegt in seinem eigenen Ermessen. Er hat schließlich die Verantwortung und sonst keiner.

Die Einsatzzentrale. Wird üblicherweise gleich beim Einsatzbefehl durchgegeben, z.B. "Sonderrechte frei" oder "stille Anfahrt".

Der Polizist im Streifenwagen kann aber bei Bedarf (z.B. wegen Verkehrslage) auch die Freigabe der Sonderrechte anfragen. 

Gegengift  06.12.2015, 12:59

Quelle? Laut Verkehrsrecht darf nur der Fahrer darüber entscheiden.

TheGrow  06.12.2015, 13:39
@Gegengift

Laut Verkehrsrecht darf nur der Fahrer darüber entscheiden

Nenne bitte die Quelle für diese unsinnige Aussage.

Die Ausführung von clemensw ist völlig richtig.

Hermeshimself  06.12.2015, 22:08
@TheGrow

Nein, die EL kann nur die SoSi frei geben. Aber der Fahrer entscheidet ob er sie nutzt.

Alle Antworten mögen richtig sein, jedoch einzeln falsch. Es ist von der jeweiligen Dienststelle abhängig und wie es dort geregelt ist. Mal entscheidet die Leitstelle, mal der Fahrer. Mal muss durchgegeben werden, dass man mit Sonder und Wegerechten fährt, mal nicht. Lässt sich also so pauschal nicht sagen.

Ich denke hier sollte man mal erklären wo der Unterschied zwischen Sonderrecht und Wegerecht besteht. Sonderrechte darf im Falle des Falles JEDER nutzen. Wegerecht jedoch nur bei Gebrauch der Sondersignalanlage, sprich Blaulicht und Martinshorn. Da das aber nicht jeder auf dem Dach hat, kann davon eben nicht jeder Gebrauch machen. Da das fahren mit Wegerecht ein erheblicher Eingriff in den Strassenverkehr mit erheblicher erhöhung der Unfalllage bedeutet liegt es in der Verantwortung des FAHRERS ob er Wegerecht in Anspruch nimmt. Kommt es zu einem Unfall ist auch nur der Fahrer haftbar. Das übernimmt die EL dann nicht. Daher kann die EL die Wegerechte auch nicht anordnen.

Die Besatzung des Streifenwagens meldet der Leitestelle, dass sie mit Sonder-und Wegerechten fahren. Dieses wird dann protokolliert. Die Leitstelle kann aber, wenn sie triftige Gründe kennt, die Fahrt mit Sonderrechten verbieten/unterbinden, was jedoch in der Praxis nicht vorkommen dürfte, weil die ELST keine Kenntnis von den Verkehrsverhältnissen vor Ort hat.