Wer bekommt die Vormundschaft wenn man ins Koma fällt?
Ich bin alleinerziehende Mutter und habe in meinem Testament festgelegt, wer nach meinem Tod die Vormundschaft übernehmen soll, da sich der leibliche Vater nicht wirklich für sein Kind interessiert. Was passiert aber, wenn ich nach einem Unfall nur ins Koma falle und man nie wieder Chance auf Genesung hat ? Brauche ich dann eine Patientenverfügung oder wem wird dann mein Kind zugesprochen, in der Zeit wo ich nicht fähig bin dafür zu Sorgen bzw. bis mir nicht mehr zu helfen ist .??
4 Antworten
eine Patientenverfügung wäre sinnvoll. Sollte es keine geben, wird man immer erst einmal den Vater ran ziehen, auch wenn er sich jetzt nicht kümmert, ist und bleibt er der Vater. Auch Omas und Opas werden befragt. Sollte sich kein geeigneter Erwachsener finden lassen, kommt das Kind zu Pflegeleltern oder in eine Wohngruppe (je nach Alter des Kindes). Als ich meine Kinder bekam, habe ich ein Testament gemacht, wo ich alles rein geschrieben habe. Auch eine Patientenverfügung, was auch im Falle meiner Person veranlast werden soll, wenn ich nicht mehr über mich selbst bestimmen kann, ist festgelegt. Ja, wenn man Kinder hat, merkt man, was es heißt, Veranwortung zu übernehmen.
Hallo guten Abend, du solltest schon jetzt festlegen wenn was passiert wo die Kinder bleiben sollen auch beim Jugendamt solltest du diese Verfügung hinterlegen und mit den Personen absprechen wo sie bleiben sollen. Alles beim Notar aufsetzen lassen dann kann keiner auch der Vater nicht dagegen angehen.
Bitte gern geschehen. Wünsche mir das viele so denken wie du....es regt wirklich andere zum nachdenken an. Wenn ich dafür sterne vergeben könnte würde ich 100 geben. lg tina
Ja eine Patientenverfügung wäre dringend notwendig...sonst dürfen nicht mal deine Eltern (oder jemand anders) entscheiden was mit dir und dem Kind passiert und es wird ein Vormund fürs Kind bestimmt.
ich denke solange man lebt gucken die ja nicht in das testerment. also kommt das kind zum nächsten angehörigen. und wenn es den nicht gibt dann wird das jugendamt das kind wohl zu sich holen.
das ist ja alles im Testament festgelegt, aber das wird ja erst geöffnet, wenn ich sterbe mit dem jugendamt wusste ich noch nicht danke