wer bekommt die grünlandprämie der pächter oder der verpächter

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Intensivgrünland (Wirtschaftsgrünland) Wirtschaftsgrünland mit einer Ertragserwartung von 120 dt TM/ha bei 5 Nutzungen

Unter Wirtschaftsgrünland wird ein Grünlandtyp verstanden, der so stark genutzt wird, dass sich die Erzeugung von Grundfutter für die Milchviehhaltung – in Konkurrenz zu Silomais – ökonomisch lohnt. Die Häufigkeit liegt je nach Naturraum und Standortverhältnissen zwischen 3 und 6 Nutzungen pro Jahr (als Schnitt, Weide oder Mähweide). Die dem Boden entzogenen Nährstoffe werden bei landschaftsökologisch verträglicher Nutzungsweise fast ausschließlich über Hofdung (Wirtschaftsdünger), überwiegend als Gülle, zurückgeführt. Die Ertragserwartung liegt zwischen 80 und 120 dt TM/ha, die Qualität des Futters zwischen 5,0 und 6,0 MJ NEL/kg TM. Die Anzahl der Pflanzenarten ist mit 15 bis 20 pro 25 m² Referenzfläche für Grünland gering, beträgt jedoch ein Mehrfaches der im Ackerfutterbau üblichen Artenvielfalt.

Mit der Einführung der Grünlandprämie in der EU ab dem 1. Januar 2005 im Zuge der Agrarreform kann jeder Bewirtschafter von Grünlandflächen einen Prämienanspruch geltend machen. Bis zum Jahr 2013 setzt sich der Prämienanspruch aus einem Flächenanteil und einem betriebsspezifischen Zuschlag zusammen. Ab 2013 wird es nach heutigem Planungsstand nur noch eine reine Flächenprämie geben. Die Grünlandprämie beträgt zurzeit (Stand: 05/2006) etwa 100 Euro pro ha und Jahr Grünland.


danach bekommt die Prämie der Bewirtschafter, das kann auch der Pächter sein ... das müßte m.E. aber im Pachtvertrag geregelt sein ..... das heißt der Verpächter kann (aber muss nicht die Prämie übertragen)