Wer bekommt den KFZ Brief - Insolvenzverfahren

3 Antworten

wenn das Fahrzeug Inslovensmasse ist muß der aktuelle inhaber diesen Brief an den insolvenzverwalter übergeben oder den Verwalter die information zugetragen werden wer den Fahrzeugrief hat. Anderst könnte es sich verhalten wenn der der den Fahrzeugbrief aktuell hat diesen als sicherheitsleistung für finanzielle Zuwendungen bekommen hat aber damit mus sich der Insolvenzverwalter herumschlagen.. Zurückhalten von Insolvenzmasse kann durchaus eine Straftat sein ( unterschlaguung ) Joachim

Der Kfz-Brief (seit ein paar Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II genannt) ist kein Eigentumsnachweis, sondern weist nur den Halter des Fahrzeugs aus, also sollte auch der Halter diese Urkunde behalten.

Aufgrund mangelhafter Auskunft bzw. verschwiegenen Details bei Insolvenzeröffnung ist der Brief beim IV gelandet. Der gibt ihn aber nicht raus, obwohl das Auto dringend umgemeldet werden muss, da Stillegung droht.

Wenn der Wagen Insolvensmasse ist, dann MUSS der IV doch "den Brief" haben sonst kann er bzgl. dieses Teils der Insolvenzmasse gar nicht agieren.

Ist doch logisch, oder???

Wäre dem nicht so, könnte der Inhaber der Zulassungsbescheinigungen das Fahrzeug doch veräußern, es der Insolvenzmasse entziehen.

Von daher ist mir die Frage des Themenstarters nicht so ganz verständlich oder verstehe ich sie tatsächlich nicht?