Wer bekommt das Sorgerecht bei minderjähriger Mutter/volljährigen Vater?

5 Antworten

Leider muss ich meinem Vorredner da widersprechen:

Die Entscheidung liegt mitnichten beim Jugendamt, sondern allein beim Vormundschaftsgericht. Die Vormundschaft kann theoretisch jeder bekommen, auch der volljährige Vater oder dessen Mutter. Man muss das nur alles zeitig VOR der Geburt beantragen, weil sonst eine Vormund von Amtswegen bestellt wird und Vormundschaftsgerichte das selten wieder ändern. Am besten lässt du dich NICHT vom Jugendamt beraten, sondern von einem Anwalt.

Ich wider spreche ivonne82 und sumba. Michaelselm hat vollkommen recht

das sorgerecht bekommt meistens in form einer vormundschaft die mutter- also großmutter- der werdenden mutter. da die tochter minderjährig ist, hat sie dort auch ihren gewöhnlichen aufenthalt, also bezahlst du auch unterhalt für mutter und kind, als auch erstausstattung. du hast allerdings umgangsrecht.

Die hier gegebenen Antworten sind alle richtig.

Die exakte gesetzliche Grundlage sagt folgendes dazu:

Die Kindesmutter hätte die Elterliche Sorge nach § 1626a BGB allein.Ihre Elterliche Sorge ruht allerdings nach § 1673 II BGB, da sie minderjährig ist.Das Kind hat also keinen gesetzlichen Vertreter.

Dem kann auf zwei Arten abgeholfen werden.Entweder die Eltern geben (mit Zustimmung der Eltern der KM) eine Sorgeerklärung ab. Dann wäre der vollj. Vater der alleinige Vertreter (bis auf die Bereiche in denen die Mutter nach § 1673 II mitbestimmen darf).

oder die KM macht nichts, dann wird nach § 1773, 1774 BGB von Amts wegen ein Vormund bestellt.

Ich hoffe das hilft euch weiter.

Mit freundlichem Gruß Michael

Ist die Mutter des Kindes noch minderjährig, der Vater jedoch volljährig, endet die Vormundschaft für das Kind zugunsten alleiniger elterlicher Sorge des Vaters bis zum Eintritt der gemeinsamen Sorge, wenn die Mutter volljährig wird.

das entscheidet alles das jugendamt. ich habe gerade in meiner familie den fall gehabt... sie durfte zu ihm und seinen eltern ziehen, das sorgerecht hat alleine das jugendamt. wenn ihr getrennt lebt bist du barunterhaltspflichtig. je nach höhe des einkommens auch deiner freundin gegenüber. geht am besten in den nächsten tagen mal zum jugendamt und lasst euch beraten. alles gute!!!