Wer bekommt das Sorgerecht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Momentan ist es noch so, dass nur die Frau, die die biologische Mutter ist, auch offiziell das Sorgerecht bekommt. Die andere müsste, auch wenn sie mit der biologischen Mutter verheiratet ist, das Kind erst adoptieren, anders als bei hetero Paaren. Der Samenspender hat aber keinen Anspruch auf das Sorgenrecht.

Nach dem deutschen Recht ist diejenige Frau "Mutter", die das Kind zur Welt gebracht hat. Diese Frau hat automatisch das Sorgerecht.

Der biologische Vater bekommt das Sorgerecht nur, wenn er sich darum kümmert. Konkret müsste er die Vaterschaft anerkennen und dann mit der Mutter Sorgeerklärungen abgeben oder das Sorgerecht einklagen. Im oben genannten Fall wird sich der Vater aber vermutlich nicht kümmern wollen, sondern gerne die Adoptionsunterlage unterschreiben, sodass die zweite Frau die Elternschaft und das Sorgerecht bekommt.

Bei einer richtigen Samenspende hat der Erzeuger keinerlei Rechte am Kind.

Bei lesbischen Frauen hätte entweder die austragende Mutter das Sorgerecht oder beide, wenn sie das offiziell so geregelt haben.